Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag die Klage von Roj TV gegen das Sendeverbot in Dänemark abgelehnt. Dort war die Lizenz des PKK-nahen Senders im Jahr 2013 entzogen worden. Diese Entscheidung bedeutet einen Rückschlag für den Propagandasender der Terrororganisation PKK.
Roj TV hatte sich bei der Anklage auf die Meinungsfreiheit berufen. Laut EGMR-Erklärung kann sich der Sender in diesem Fall nicht auf das Recht der Meinungsfreit berufen. Denn Roj TV verstoße mit seinem gewaltverherrlichenden Programm und seiner Terrorpropaganda gegen die grundlegenden Werte des EGMR.
Das PKK-Sprachrohr Roj TV mit Sitz in Dänemark ist 2004 gegründet worden. Seitdem hat sich Ankara wiederholt für ein weltweites Sendeverbot eingesetzt – so auch in Dänemark. Seit 2012 ist der Betrieb eingestellt.
Die PKK wird von der Türkei, den USA und der EU als Terrororganisation eingestuft. Die marxistisch-leninistisch orientierte Organisation führt seit ihrer Gründung im Jahr 1978 einen bewaffneten Kampf gegen befeindete Gruppen und den türkischen Staat. Hauptziel ist eine Abspaltung von der Türkei und die Errichtung einer ideologischen Selbstverwaltung auf türkischem Hoheitsgebiet. Dafür setzt die PKK hauptsächlich terroristische Mittel ein. Ihre internationalen Ableger verfolgen ähnliche Ziele in ihren Ursprungsländern.