Zwei neue Befangenheitsanträge verzögern den NSU-Prozess. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat daher die Verhandlungstermine an diesem Mittwoch und Donnerstag gestrichen. Der Prozess werde erst am 26. September fortgesetzt, teilte das OLG mit.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur haben die beiden mutmaßlichen Terrorhelfer Ralf Wohlleben und André E. erneut Richter des OLG-Staatsschutzsenats abgelehnt. In beiden Ablehnungsanträgen soll es um die Umstände des Haftbefehls für André E. gehen.
Für beide Angeklagte hatte die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer zwölf Jahre Haft gefordert. Das Gericht befürchtete daraufhin Fluchtgefahr und nahm E. vergangene Woche in Untersuchungshaft. Wegen der Turbulenzen um den neuen Haftbefehl für E. waren bereits vergangene Woche zwei Termine und die Sitzung am Dienstag abgesagt worden.
E. war nach Darstellung der Anklage der treueste Helfer des «Nationalsozialistischen Untergrunds». Er soll Fahrzeuge gemietet haben, mit denen die Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu Tatorten fuhren und bei der Tarnung des NSU-Trios geholfen haben. Wohlleben ist wegen Beihilfe zum neunfachen Mord angeklagt, weil er die Pistole vom Typ «Ceska» beschafft haben soll. Mit dieser Waffe sollen Mundlos und Böhnhardt neun türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende ermordet haben. Für Beate Zschäpe hatte die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Sie soll Mittäterin bei allen Straftaten des NSU gewesen sein.