Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einer abgelehnten muslimischen Lehrerin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8.680 Euro zugesprochen. Damit war deren Berufung erfolgreich.
Die Frau sei benachteiligt worden, sagte Richterin Renate Schaude. Von ihr wäre keine konkrete Gefährdung des Schulfriedens ausgegangen, ihre Benachteiligung sei unzulässig gewesen.
Das Berliner Neutralitätsgesetz sei aber noch verfassungskonform. Im Streit um das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Berliner Schulen hatte die erste Instanz die Klage im Vorjahr noch zurückgewiesen.