Der TV-Moderator und Satiriker Jan Böhmermann darf nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts bestimmte Passagen seines Schmähgedichtes nicht mehr veröffentlichen.
Das Hamburger Landgericht gab einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan damit in Teilen statt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer machte deutlich, dass das Gericht zwischen der Meinungs- und Kunstfreiheit auf der einen und den Persönlichkeitsrechten Erdoğans auf der anderen Seite habe abwägen müssen. Der Moderator hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.
Die Richterin betonte, dass der Kläger als Staatsoberhaupt Beleidigungen oder Beschimpfungen nicht hinnehmen müsse, insbesondere nicht die mit sexueller Komponente im Gedicht. Es würden darüber hinaus nicht nur gegenüber Türken bestehende Vorurteile in dem Beitrag aufgegriffen. Erdoğan werde noch unterhalb eines Schweins stehend beschrieben, führte die Richterin aus. Für einen Moslem sei die Verbindung zu einem Schwein besonders verletzend.
Gegen die Entscheidung ist eine Berufung möglich. Dann muss sich das Hanseatische Oberlandesgericht damit befassen. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz kündigte umgehend an, in die nächste Instanz zu gehen. Für ihn hat das Gericht die Kunstfreiheit nicht hinreichend berücksichtigt.
Bereits im Mai 2016 hatte das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach der Moderator auch die jetzt untersagten Passagen der «Schmähkritik» nicht mehr wiederholen durfte. Schon damals bezeichnete das Gericht diese Verse als schmähend und ehrverletzend.