Der Bundesvorstand der AfD hat den Ausschluss der Landesvorsitzenden von Schleswig-Holstein, Doris von Sayn-Wittgenstein, beantragt.
Zudem beschloss der Bundesvorstand am Montag in Berlin, von Sayn-Wittgenstein bis zur Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts von der Ausübung ihrer Parteiämter auszuschließen, wie die Partei mitteilte. Zur Begründung wurde auf "mutmaßlich strafrechtlich relevante Vorgänge" nach Paragraf sieben der Bundessatzung verwiesen.
Ein Pressereferent der AfD wollte das weitere Vorgehen bei dem Ausschlussverfahren nicht weiter kommentieren. In der Satzung der AfD ist für den Fall einer solchen Eilmaßnahme vorgesehen, dass der Vorstand diese "binnen drei Tagen" schriftlich begründen und beim Schiedsgericht ihre Bestätigung beantragen muss. Demnach muss das Schiedsgericht dem Antragsgegner - also von Sayn-Wittgenstein - "unverzüglich" Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
Ist diese eingegangen, muss das Schiedsgericht "binnen zwei Wochen über die Aufrechterhaltung oder Aufhebung" der Eilmaßnahme entscheiden, wie es weiter heißt. Von der betroffenen Politikerin lag am Montagnachmittag zunächst keine öffentliche Stellungnahme vor.
Von Sayn-Wittgenstein war Anfang Dezember wegen ihres Verhältnisses zu dem vom Verfassungsschutz Thüringen als rechtsextremistisch eingestuften "Verein Gedächtnisstätte" bereits von ihrer Landtagsfraktion ausgeschlossen worden.
Nach Angaben des Fraktionsvorsitzenden Jörg Nobis hatte von Sayn-Wittgenstein einen Medienbericht bestätigt, wonach sie zur Unterstützung des Vereins aufgerufen habe. Außerdem habe sie auf Nachfrage auch gegenüber AfD-Vertretern mitgeteilt, "seit Jahren" Mitglied in diesem Verein zu sein.
Zur Überraschung in der AfD habe von Sayn-Wittgenstein danach gegenüber Medien eine Mitgliedschaft bestritten. Letztlich war es laut Nobis für den Ausschluss aus der Fraktion nicht maßgeblich, ob von Sayn-Wittgenstein Vereinsmitglied war oder nicht. Die zum rechtskonservativen Lager der AfD zählende Politikerin war vor einem Jahr nur knapp mit ihrer Kandidatur für den Bundesvorsitz der Partei gescheitert.
Die am 1. Oktober 1954 geborene von Sayn-Wittgenstein studierte Jura und ist nach eigenen Angaben seit 1983 als Rechtsanwältin tätig. Seit 2016 gehört sie der AfD an. Seit Juni 2017 ist sie Mitglied des Landtags von Schleswig-Holstein, seit ihrem Ausschluss sitzt sie dort als fraktionslose Abgeordnete. Seit Juli 2017 ist von Sayn-Wittgenstein AfD-Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein.