Rechnungshof kritisiert Vollausstattung der Altkanzler

AFP
BERLIN
Veröffentlicht 27.09.2018 00:00
Aktualisiert 27.09.2018 10:59
AFP

Nach der Kritik an der Ausstattung der Ex-Bundespräsidenten hat der Bundesrechnungshof laut einem Bericht nun auch die Versorgungsregelung für frühere Bundeskanzler ins Visier genommen. Die zeitlich nicht befristete Bereitstellung "mehrerer Chefkraftfahrer", Büros und Mitarbeiter sei grundsätzlich zu hinterfragen, heißt es in einem 40 Seiten langen Bericht, aus dem die "Bild"-Zeitung vom Donnerstag zitierte. Die Altkanzler hätte zuletzt "Grenzen überschritten".

Zwischen 2013 und 2015 hatten die Prüfer dem Blatt zufolge alle staatlichen Zahlungen an frühere Kanzler unter die Lupe genommen. Da Helmut Schmidt (SPD) und Helmut Kohl (CDU) bereits verstorben sind, muss demnach nun ausschließlich Gerhard Schröder (SPD) noch fürchten, dass seine "Vollausstattung" reduziert wird.

Ex-Bundeskanzler stünden "in keinem Amts- und Dienstverhältnis mehr", sondern seien "in erster Linie Versorgungsempfänger", schrieb der Rechnungshof. Besonders kritisch sieht die Behörde, dass der Steuerzahler für Büro und Personal von Altkanzlern aufkommen muss. Doch statt diese volle "Amtsausstattung" zur "Abwicklung der früheren Aufgaben" zu nutzen, würden von dort private Termine organisiert oder "Lobbyarbeit für bestimmte Interessengruppen" betrieben.

Kritisiert wird demnach auch: Büro und Personal wurden für die "Erzielung zusätzlicher Einkünfte" für "Aufsichts- und Verwaltungsratsmandate" von "jährlich mehreren hunderttausend Euro" genutzt. Der Rechnungshof fordert deshalb strenge Vorschriften für die Ausgaben von Ex-Kanzlern.

Auf Facebook teilen Auf Twitter teilen