Schülerin muss in Burkini am Unterricht teilnehmen

DAILY SABAH
ISTANBUL
Veröffentlicht 08.12.2016 00:00
Aktualisiert 08.12.2016 12:04
dpa

Schwimmunterricht gehört in Deutschland zum Pflichtprogramm. Eine muslimische Schülerin hat jetzt dagegen geklagt: Sie fühle sich in Schwimmbekleidung vor ihren Mitschülern entblößt. Der Koran würde solch einen Schwimmunterricht nicht erlauben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte die Klage ab. Sie könne im Burkini am Schwimmunterricht teilnehmen.

Die Schülerin aber erklärte, dass nicht nur die Kleidungsvorschriften, sondern auch die gesamte Atmosphäre für sie keine zumutbare Option sei. Dass sie gezwungen sei gleichzeitig auch Jungen in Badehosen und oberkörperfrei ansehen zu müssen, erkannte das Gericht nicht als Grund an. Sie empfahlen ihr stattdessen einfach wegzusehen.

Gleichzeitig erläuterten die Richter, dass die ‚knappe Bekleidung' kein Grund zum Auslassen des Schwimmunterrichts sei. Am regulären Sportunterricht nehme sie schließlich auch teil, obwohl dort auch luftigere Kleidung üblich sei.

Auch, dass es beim Schwimmen schneller zu unbeabsichtigten Berührungen kommen könnte, empfand das Gericht als nicht ausreichend. Das Mädchen könne sich wie im regulären Sportunterricht von den Jungen fernhalten.

Den Wunsch das Mädchen vom Schwimmunterricht zu befreien, kam das Gericht somit nicht nach. Sie können von nun an mit einem Burkini am Unterricht teilnehmen. Der verhindere, dass sich ihre Körperkonturen abzeichneten und würde sie zugleich ausreichend bedecken, empfand das Gericht.

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