Das türkische Außenministerium hat den Beschluss des Revisionsgerichts in Brüssel verurteilt, wonach das belgische Anti-Terror-Gesetz bei der PKK nicht greift.
„Trotz der von der belgischen Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise in Bezug auf den terroristischen Charakter der PKK bietet dieses Urteil in seiner jetzigen Form den terroristischen Organisationen einen sehr gefährlichen Freibrief", so der Sprecher des Außenministeriums, Hami Aksoy.
Am Freitag hatte das Revisionsgericht Brüssel entschieden, dass PKK-Mitglieder nicht wegen Terrorismus angeklagt werden können. Mit diesem Urteil wird das Verfahren gegen 36 PKK-Verdächtige eingestellt.
Aksoy wies darauf hin, dass Berufung gegen das Urteil eingelegt werden könne. Die Türkei werde den Rechtsstreit „entschlossen" fortsetzten.
Das Urteil kam nachdem die Staatsanwaltschaft gegen eine frühere Entscheidung Berufung eingelegt hatte. Die Staatsanwälte argumentierten, dass das Urteil dem belgischen und europäischen Recht widerspreche.
Den Verdächtigen wird vorgeworfen, Kinder aus Familien in Belgien und anderen europäischen Ländern entführt und zur Ausbildung nach Griechenland und in den Irak geschickt zu haben. Danach sollen diese in den militärischen Flügel der PKK aufgenommen worden sein. Sie sollen auch Dokumente gefälscht und Geschäftsleute erpresst haben.