Ein rumänisches Gericht entließ am Dienstag eine von der Türkei gesuchte verdächtige PKK-Terroristin.
Das Gericht in der westlichen Stadt Timisoara setzte Nalan Oral auf freien Fuß. Eine Auslieferungsverhör sollte am 31. Juli stattfinden.
Zuvor drängte der türkische Botschafter in Rumänien, Osman Koray Ertaş für die Auslieferung von Oral, aufgrund ihrer angeblichen Verbindung zu einer „linksgerichteten Terrorgruppe".
Oral wird damit beschuldigt, Aktivitäten zur Unterstützung der Terrororganisation PKK in Belgien durchzuführen.
Sie wurde am 8. Juli an der rumänischen Grenze verhaftet, weil ihr Name auf einer Gesuchtenliste von Interpol erschien. Nach ihrer Festnahme wurde dieser Eintrag gelöscht.
Seit 1999 breitete sich die Gefahr der PKK auch in den europäischen Ländern immer weiter aus. 2002 hat die Europäische Kommission die PKK dann offiziell als Terrororganisation eingestuft.
Dennoch genießt die PKK große Freiheiten im Schutze der EU. Tausende Menschen haben durch die terroristischen Attacken der PKK ihr Leben verloren. Immer wieder wies die türkische Regierung die EU auf die Gefahr hin, die von den Terroristen ausgehe. Trotzdem lässt sich die EU-Führung nicht von ihrer Linie abbringen: Die PKK wird auch weiterhin politisch, wie finanziell von der EU unterstützt.
Zwischen 2006 und 2016 hat die Türkei die Auslieferung von insgesamt 136 PKK-Terroristen aus Deutschland gefordert. Die deutsche Regierung hat sich bereit erklärt, nur drei von ihnen wirklich an die türkischen Behörden zu übergeben, gab das Justizministerium bekannt.
Genauso wurden die Auslieferung von 263 weiteren Terroristen zwischen 2007 und 2016 aus der gesamten EU gefordert. Tatsächlich ausgeliefert wurden nur acht von ihnen.