Stalking-Opfer sollen besser geschützt und die Täter leichter verurteilt werden. Dies soll eine Gesetzesnovelle bewirken, die der Bundestag am späten Abend verabschiedet hat. «Wer stalkt, muss schneller mit einer Verurteilung rechnen», versicherte Justizminister Heiko Maas (SPD).
Bislang war es für die Verurteilung eines Stalkers notwendig, dass die Nachstellungen das Leben des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt haben - etwa wenn die betroffene Person deshalb umgezogen ist oder den Job gewechselt hat. Künftig ist Stalking auch dann strafbar, wenn das Opfer sein Leben trotz der Nachstellungen nicht geändert hat. Mit dem neuen Gesetz kann der Täter nämlich schon dann bestraft werden, wenn sein Verhalten «objektiv geeignet» ist, für eine solche schwerwiegende Beeinträchtigung zu sorgen.
Jedes Jahr gibt es zwar Tausende Verdachtsfälle, doch bislang werden nur einige hundert Stalker tatsächlich verurteilt - das soll sich nun ändern. «Nicht die Opfer sollen gezwungen werden, ihr Leben zu ändern, sondern die Stalker», erklärte Maas. Es dürfe nicht sein, dass man erst umziehen muss, damit ein Stalker strafrechtlich belangt werden kann.
Von Stalking ist die Rede, wenn jemand eine andere Person - oftmals einen ehemaligen Partner - ständig verfolgt oder mit Telefonanrufen terrorisiert. Derartige Nachstellungen können mit zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Dieser Strafrahmen bleibt auch mit der Gesetzesnovelle unverändert.