Wenn eine Stadt Frauenparkplätze ausweist, diskriminiert sie dann Männer - oder sogar Frauen? Mit dieser Frage befasst sich heute das Verwaltungsgericht München.
Stein des Anstoßes ist ein städtischer Parkplatz im oberbayerischen Eichstätt. Nach der Vergewaltigung einer Frau im Jahr 2016 entschied sich die Stadt, dort Frauenparkplätze auszuweisen: gut beleuchtet, nicht so abgelegen. Dafür wird sie jetzt verklagt. Dominik B. Bayer aus dem Rheinland, Jahrgang 1992, war zu Besuch in Eichstätt, fühlte sich von den Frauenparkplätzen dort diskriminiert und zieht deshalb vor Gericht.
Er selbst will dazu vor der Verhandlung nichts sagen - erst danach. Nach Gerichtsangaben sieht er das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verletzt. Er gebe an, dass mit den Parkplätzen nicht nur Männer diskriminiert werden - sondern auch Frauen, weil die Plätze suggerierten, dass sie nicht so weit laufen könnten und schutzbedürftig seien.
«Es ist nun einmal statistisch erwiesen, dass Frauen häufiger Opfer von Gewaltdelikten werden als Männer», sagt dagegen Hans Bittl. Er leitet das Rechtsamt der Stadt und scheint einigermaßen fassungslos über die Klage. «Es geht allein um Sicherheitsgründe.» In unmittelbarer Nähe gebe es ein Altenheim, viele Frauen träten dort spät abends oder früh morgens im Dunkeln den Schichtdienst an.
Die Schilder an den Parkplätzen seien «reine Hinweisschilder», betont Bittl. Wenn sich ein Mann mit seinem Auto dorthin stelle, könne der noch nicht einmal belangt werden. Trotzdem störte die Beschilderung den jungen Mann offenbar so sehr, dass er die Stadt verklagte.
Im Gegensatz zu einem Schild, das auf einen Behindertenparkplatz hinweist, sind Schilder für Frauenparkplätze in der Straßenverkehrsordnung ebenso wenig vorgesehen wie für Eltern-Kind-Parkplätze. Nach Angaben des ADAC stellt sich darum die Frage, wie «rechtswirksam» diese Schilder auf öffentlichen Parkplätzen sein können.
Nach Einschätzung eines ADAC-Sprechers dürfte der Fall der erste sein, bei dem sich ein Gericht mit Frauenparkplätzen auf öffentlichen Parkplätzen befasst. Auf privaten Supermarktparkplätzen und in Parkhäusern sind spezielle Parkmöglichkeiten für Frauen gang und gäbe und privatrechtlich durch Nutzungsbedingungen geregelt.
Doch auch dort wurden Frauenparkplätze schon zum Fall für die Justiz, wie der Rechtsanwalt Geedo Paprotta aus Neumarkt in der Oberpfalz für seine juristische Kolumne in der «Mittelbayerischen Zeitung» herausgefunden hat. 2013 verurteilte das Amtsgericht Landshut einen Mann zu einer Bewährungsstrafe und zur Zahlung von 5000 Euro. Er hatte einen älteren Herren niedergeprügelt, weil der sein Auto auf einem Frauenparkplatz abgestellt hatte.
In Rheinland-Pfalz zog ein Pfleger gegen seinen Arbeitgeber vor Gericht, weil er nach der Einrichtung von Frauenparkplätzen auf dem Firmengelände eine «Männerdiskriminierung» sah. Das Landesarbeitsgericht wies die Klage ab. Frauen seien häufiger Opfer von Übergriffen, darum sei eine «Männerdiskriminierung» in diesem Fall gerechtfertigt (Az. 1 Ca 184/11).
«Ich möchte mich in der Kolumne nicht lustig machen über Frauenparkplätze, sondern über Leute, die sich über Frauenparkplätze lustig machen», betont Paprotta im Interview der Deutschen Presse-Agentur. «Frauen sind in unserer Gesellschaft massiv diskriminiert. Und Frauen und Männer gleich zu behandeln, hieße, nichts gegen diese Diskriminierung zu tun. Wir leben in einer Welt, in der Frauen nicht gut behandelt werden.»
Frauen würden sehr viel häufiger als Männer Opfer von Gewalt bedürfen Paprottas Ansicht nach eines besonderen Schutzes. «Das gebietet der Anstand. Aber nicht, weil Frauen schwach sind, sondern weil Frauen einfach durch die Dummheit unserer Welt - und das ist eine sehr männliche Dummheit - massiv bedroht sind.»