Die für Minijobs zuständige Bundesbehörde hat sich für eine Anhebung der Lohngrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ausgesprochen. "Im Bereich der Sozialversicherungen werden viele Größen regelmäßig angepasst", sagte der Leiter der Minijob-Zentrale, Erik Thomsen, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Es wäre daher "systemgerecht, wenn auch die Entgeltgrenze für Minijobs angehoben würde", fuhr er fort.
Hintergrund der Überlegungen ist die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns. Dieser steigt ab Januar auf 9,19 Euro die Stunde. Damit verringert sich die Arbeitszeit für Minijobber, die dann nur noch 49 Stunden im Monat arbeiten dürfen. Nach der Tabelle des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) sind es derzeit noch knapp 51 Stunden.
Wenn die Entgeltgrenze der Minijobs unverändert bleibe, "führt der steigende Mindestlohn dazu, dass zur Verfügung stehende Arbeitszeit sinkt", mahnte Thomsen. "Die Folge könnte sein, dass Minijobber dieselbe Arbeit in weniger Zeit schaffen müssen oder dass Unternehmen mehr Minijobs schaffen."
Am Montag findet eine Anhörung im Bundestag statt, bei der es um einen Gesetzentwurf der FDP gehen soll, mit dem die Verdienstgrenze für Minijobs angehoben und an den Mindestlohn gekoppelt werden soll. FDP-Sozialexperte Pascal Kober sagte den Funke Zeitungen, die Erhöhung der Verdienstgrenze sei "ein Gebot der Fairness". Wer in einem Minijob zum Mindestlohn arbeite, habe bei einer Erhöhung derzeit "keinen Cent mehr" in der Tasche.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnete den Vorstoß der FDP als "richtiges Ziel". Der DGB verwies hingegen auf die Gefahr einer Zunahme von Minijobbern. Arbeitnehmer, die etwas mehr als 450 Euro verdienten, könnten dann in einen Minijob gedrängt werden.