Im NSU-Prozess hat die Verteidigung des mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf Wohlleben einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert.
Die Beweislage reiche für eine Verurteilung nicht aus, sagte die Rechtsanwältin Nicole Schneiders vor dem Münchner Oberlandesgericht. Überdies sei Wohlleben unschuldig.
Die Bundesanwaltschaft hat dagegen zwölf Jahre Haft für Wohlleben wegen Beihilfe zum Mord gefordert. Sie wirft dem ehemaligen NPD-Funktionär vor, die Mordwaffe «Ceska» für den «Nationalsozialistischen Untergrund» beschafft zu haben. Damit sollen die mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Menschen ausländischer Herkunft ermordet haben.
Dem OLG-Senat und dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl warf Schneiders zuvor vor, reihenweise Beweisanträge abgelehnt zu haben und an der Wahrheit nicht interessiert zu sein. Schon zu Beginn des NSU-Prozesses habe das Urteil gegen Wohlleben «wie in Stein gemeißelt» festgestanden.
Eingebettet in ihr Plädoyer formulierte sie den Antrag, ein früheres Mitglied der rechtsextremen und kriminellen Szene in Jena zu vernehmen. Dabei geht es erneut um die Mordwaffe des NSU vom Typ «Ceska». Wohlleben ist dafür angeklagt, dass er diese Waffe organisiert habe, wofür die Bundesanwaltschaft zwölf Jahre Haft für ihn gefordert hat. Schneiders meinte, der von ihr beantragte Zeuge werde aussagen, dass er eine typgleiche Waffe besessen und an den NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt übergeben habe.
Hauptangeklagte im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe, die fast 14 Jahre mit Böhnhardt und Uwe Mundlos im Untergrund lebte. Für Zschäpe hat die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft beantragt, während ihre beiden Wunschverteidiger höchstens zehn Jahre für angemessen halten. Zu den Verbrechen des NSU gehören neun fremdenfeindliche Morde an Zuwanderern und die Ermordung einer Polizistin in Heilbronn.