Wenige Wochen vor der Bundestagswahl soll die Abgeordneten-Immunität der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry aufgehoben werden. Das hat der Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtags einstimmig dem Parlament empfohlen. Seine Mitglieder stimmten einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden zu. Wenn kein Widerspruch seitens der Abgeordneten erfolgt, gilt die Aufhebung der Immunität in einer Woche als beschlossen. Damit wäre der Weg frei, Anklage wegen des Verdachts des Meineides oder fahrlässigen Falscheides zu erheben.
Petry selbst hatte sich im Vorfeld für die Aufhebung ihrer Immunität ausgesprochen. Ein Verfahren biete ihr die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als einem Jahr gegen die 42-jährige Bundes- und Landesvorsitzende, die in Sachsen auch Fraktionschefin ist. Hintergrund sind widersprüchliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl 2014. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden. Die Ermittlungen gegen Hütter waren bereits vor Wochen eingestellt worden.
AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer, der dem Immunitätsausschuss angehört, begrüßte die Entscheidung. Am Ende der Untersuchung könne nichts anderes stehen als die Unschuld von Petry, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. «Ich bin da ganz gelassen und absolut sicher, dass Frau Petry keinen Meineid geleistet hat.»
In der Aufhebung der Immunität zu diesem Zeitpunkt sieht er aber ein Wahlkampfmanöver des politischen Gegners. «Jetzt liegt es an der Staatsanwaltschaft, deutlich zu machen, warum es notwendig war, das vor der Bundestagswahl zu machen. Ich glaube aber, dass sich jeder Bürger seinen Reim darauf machen kann.»