Das türkische Parlament stimmte am Mittwoch für die ersten fünf Artikel der neuen Verfassungsreform in der zweiten Abstimmungsrunde.
Die erste Runde der Abstimmungen im Parlament nahm insgesamt 18 Artikel an – jedes erhielt mehr als 340 positive Stimmen.
Der erste Artikel erhielt 345 der 550 Abgeordneten, 140 stimmten dagegen. Eine Stimme war ungültig, wobei 64 Abgeordnete nicht anwesend waren.
Mit diesem Artikel wird der neunte Punkt der Verfassung, von „die Justiz wird von unabhängigen Gerichten im Namen der türkischen Nation ausgeübt" zu „unabhängige und unparteiische Gerichte" umändern.
Der zweite Artikel, der zur Abstimmung stand, erhöht die Zahl der Abgeordneten von 550 auf 600. 480 der Abgeordneten stimmten ab, wobei 342 dafür und 139 dagegen stimmten. Vier der Stimmen waren ungültig.
Der dritte Artikel, der das Wahlalter von 25 auf 18 Jahre herabstuft, wurde mit 342 Befürwortern gebilligt.
Die Abstimmungen der übrigen Artikel wurden am späten Mittwoch weitergeführt und werden am Donnerstag und Freitag weitergehen. Geplant ist, dass die Abstimmungen bis Samstag beendet werden.
Während der Sitzungen werden die Artikel nicht länger diskutiert, was nicht der Fall für die erste Abstimmungsrunde war.
Um einen Artikel zu billigen sind insgesamt 330 positive Stimmen benötigt.
Nach den einzelnen Abstimmungen wird das Reformspaket als Ganzes zur Abstimmung stehen. Falls auch diese gebilligt wird, soll es Anfang April ein Referendum gegen, so Vize-Ministerpräsident Numan Kurtulmuş.