Skandal in Hamburg: Gericht hebt Haftbefehl gegen PKK-Terroristen auf

DAILY SABAH
ISTANBUL
Veröffentlicht 26.11.2016 00:00
Aktualisiert 27.11.2016 14:18
Das Oberlandesgericht in Hamburg.

Der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht in Hamburg hat am Freitag den für die Region Bremen verantwortlichen PKK-Terroristen, bekannt unter dem Codenamen „Beşir" zu einer Bewährungsstrafe von ein Jahr und neun Monaten verurteilt und dann den Haftbefehl aufgehoben.

Wie die deutsche Tageszeitung ‚Welt' berichtet, soll der Staatsschutzsenat in drei ähnlichen Fällen PKK-Kader zuvor zu zweieinhalb beziehungsweise jeweils drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt haben. 2011 hatte das Bundesjustizministerium grundsätzlich erlaubt PKK-Terroristen wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation im Ausland strafrechtlich zu verfolgen.

Laut dem Richter Klaus Rühle, soll der 60 Jahre alte Verurteilte von August 2014 bis März 2015, Spendensammlungen und Propagandaveranstaltungen der PKK organisiert und an Kadertreffen teilgenommen haben. Damit habe sich der Angeklagte der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gemacht.

Zugunsten des Mannes wertete das Gericht seine jesidische Herkunft. Die Terrororganisation Daesh habe im Jahr 2014 tausende Jesiden im Irak und Syrien getötet, die PKK habe in diesen Regionen den Jesiden geholfen.

„Wir respektieren Ihren Lebensweg und Ihre politische Überzeugung", sagte der Richter am Ende der Gerichtsverhandlung und überreichte ihm sein Handy und seinen Pass.

Die PKK wurde 1978 gegründet und kämpfte gegen die türkische Regierung für ein unabhängiges Kurdistan bis Anfang der 2000er Jahre. Mit der Zeit änderten sie ihr Ziel dazu, die Autonomie in den hauptsächlich kurdischen Gebieten zu bekommen. Die PKK wird als Terrororganisation in der Türkei, den Vereinigten Staaten und der EU anerkannt. Sie nahmen ihren bewaffneten Kampf, nach dem Waffenstillstand im späten Juli 2015, wieder auf.

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