Weibliche Mitarbeiterinnen im türkischen Militär können ab sofort wieder das islamische Kopftuch bei der Arbeit tragen ohne dabei gegen die Regeln zu verstoßen.
Die neue Regelung macht es denen der anderen öffentlichen Institutionen gleich: Frauen im Zivilpersonal der Türkischen Streitkräfte und der Gendarmerie ist es von nun wieder erlaubt auch während der Arbeit für den säkularen Staat das Kopftuch zu tragen.
Weiterhin dürfen männliche Mitarbeiter in Zukunft wieder einen Bart wachsen lassen. Bisher war das verboten. Während der Sommermonate wurde zusätzlich die Krawattenpflicht abgeschafft.
Zurzeit arbeiten 30.000 Menschen im Zivilpersonal des türkischen Militärs. Die AK-Partei hatte zuvor schon ein ähnliches Gesetz reformiert: Demnach war es Studentinnen nicht gestattet mit Kopftuch in Universitäten zu erscheinen. Seit 2011 dürfen Frauen an Universitäten wieder selbst wählen, ob sie ein Kopftuch tragen wollen oder nicht. Ende 2013 wurde die gleiche Regelung für staatliche Institutionen und für das Parlament von der amtierenden Partei durchgesetzt.
Das ehemalige Verbot geht auf einen Beschluss von vor über 90 Jahren zurück. Damals war es ein Teil der säkularen türkischen Republik von 1923.