Belgisches Gericht: PKK-Aktivitäten kein Terror

ANADOLU AGENTUR
BRÜSSEL
Veröffentlicht 03.11.2016 00:00
Aktualisiert 03.11.2016 16:57
PKK-Anhänger feiern in Brüssel.

Ein Gericht in Belgien beschloss, dass die Aktivitäten der Terrororganisation PKK nicht als Terror klassifiziert werden kann, sondern als „bewaffnete Kampagne" definiert wird, gaben Justizkreise am Donnerstag den lokalen Medien bekannt.

Laut der Nachrichtenseite 7SUR7 lehnte ein Gericht in Brüssel den Antrag des Staatsanwalts ab, die angeklagten 36 PKK-Terroristen zu einem höheren Gericht zubringen ab, da „eine bewaffnete Kampagne nicht als terroristischer Akt" angesehen werden könnte.

Das Urteil fiel, obwohl die PKK als Terrororganisation von der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten und der Türkei als solche angesehen wird.

Den Verdächtigen wird vorgeworfen Kinder in Belgien und „anderen westlichen Ländern" entführt zu haben, um diese in Griechenland und im Irak auszubilden, berichtete die Webseite. Unter anderem sollen sie Dokumente gefälscht und Geschäftsleute erpresst haben.

Die Justizkreise, die nicht identifiziert wurden, sagten der Webseite, dass der Staatsanwalt den Beschluss des Gerichts anfechten kann.

Unter den Angeklagten sind auch Remzi Kartal und Zübeyir Aydar, die wichtige Positionen im europäischen Flügel der PKK halten. Sie wurden zuvor bei einer landesweiten Razzia im März 2010 festgenommen.

Der Prozess begann im Oktober 2015, in Folge der Ermittlungen die 2006 begonnen hatten, laut 7SUR7.

Zuvor wurde Belgien kritisiert, da sie nicht gegen die Aktivitäten der PKK vorgingen. Im August erlaubte Brüssel Anhängern der PKK den Jahrestag für ihren ersten Anschlag 1984 zu feiern. Außerdem erhielten die Terroristen die Erlaubnis Zelte vor EU-Gebäuden zu errichten, kurz vor dem Türkei-EU-Gipfel in Brüssel.

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