Die Palästinenserführung hat wegen der Verlegung der US-Botschaft in Israel von Tel Aviv nach Jerusalem Klage beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag eingereicht. In der Klageschrift werde der US-Regierung ein Verstoß gegen internationales Recht durch die Verlegung der Botschaft in die besetzte Stadt Jerusalem vorgeworfen, sagte der palästinensische Außenminister Rijad al-Malki am Samstag nach Angaben der offiziellen palästinensischen Nachrichtenagentur Wafa.
Der Internationale Gerichtshof solle den Botschaftsumzug als Verstoß gegen die Wiener Konvention zu den diplomatischen Beziehungen einstufen, hieß es in dem auf Englisch verfassten Wafa-Bericht. Das Gericht bestätigte, dass eine entsprechende Klageschrift am Freitag eingegangen sei.
Wie ein Vertreter der im Westjordanland herrschenden Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) der Nachrichtenagentur AFP sagte, ist es das erste Mal, dass die Palästinenser die USA vor dem Internationalen Gerichtshof verklagen. Gegen Israel reichten sie bereits mehrere Klagen ein.
Im Dezember hatte US-Präsident Donald Trump die Anerkennung von Jerusalem als Israels „ungeteilte" Hauptstadt ausgerufen und angekündigt, die US-Botschaft werde von Tel Aviv nach Jerusalem verlegt. Am 14. Mai wurde die neue US-Botschaft in Jerusalem eingeweiht.
Der dramatische Wandel in Washingtons Jerusalem-Politik löste Demonstrationen in den besetzten palästinensischen Gebieten sowie der Türkei und in den anderen muslimischen Ländern aus. Auch in der westlichen Welt kam es in den größeren Städten zu Kundgebungen.
Jerusalem bleibt im Zentrum des israelisch-palästinensischen Konflikts, und die Palästinenser hoffen, dass das derzeit besetzte Ost-Jerusalem irgendwann die Hauptstadt des unabhängigen Staates Palästina sein wird.
Israel hatte 1967 während des Sechs-Tage-Kriegs den arabisch geprägten Ostteil der Stadt erobert und später annektiert. Seitdem wird Jerusalem von Israel als ungeteilte Hauptstadt beansprucht. Dieser Anspruch wird jedoch international nicht anerkannt. Gemäß dem Abkommen des Oslo-Friedensprozesses müssen Palästinenser und Israelis gemeinsam über den Endstatus von Jerusalem entscheiden.
Der IGH war 1945 gegründet worden. Die Palästinensische Autonomiebehörde hat seit 2012 einen Beobachterstatus bei der UN-Vollversammlung. Damit konnte die Palästinenserbehörde dem IGH und dem IStGH beitreten.