Das Oberlandesgericht Hamburg hat am Mittwoch den Co-Anführer der linksextremen Terrorgruppe „Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP-C), Musa Aşoğlu, zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Von Ende 2009 bis zu seiner Festnahme am 2. Dezember 2016 sei er als Europaverantwortlicher Bindeglied zwischen der DHKP-C-Führung und Kadern in verschiedenen Ländern gewesen, stellte der Hamburger Staatsschutzsenat am Mittwoch fest.
Die DHKP-C sei eine terroristische Organisation im Ausland, die für Anschläge in der Türkei verantwortlich sei und auch Abtrünnige ermordet habe.
Die Bundesanwaltschaft hatte nach Angaben eines Gerichtssprechers eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der Angeklagte mit niederländischer Staatsangehörigkeit war von den USA, aber auch von der Türkei als Terrorist gesucht worden. In Deutschland ist die DHKP-C zwar seit 1998 verboten, dennoch verfügt sie landesweit über rund 650 Anhänger.