Griechisches Gericht lehnt Auslieferung von FETÖ-Soldaten ab

DAILY SABAH
ISTANBUL
Veröffentlicht 25.04.2017 00:00
Aktualisiert 25.04.2017 18:49
Die acht türkischen Putschsoldaten werden von der griechischen Polizei begleitet, als sie am 26. Januar 2017 beim griechischen obersten Gerichtshof ankommen. (AFP)

Ein griechisches Berufungsgericht lehnte am Dienstag erneut den Auslieferungsantrag der Türkei für die nach Griechenland geflohenen FETÖ-Soldaten ab.

Drei der acht türkischen Soldaten, die sich während des gescheiterten Militärputsches am 15. Juli in einem Hubschrauber nach Griechenland absetzten, müssen demnach nicht in ihre Heimat zurück.

Über die anderen fünf Soldaten soll in den kommenden Wochen entschieden werden. Die Gruppe hat in Griechenland Asyl beantragt.

Den Soldaten wird unter anderem die versuchte Ermordung von Präsident Recep Tayyip Erdoğan und die versuchte Auflösung des Parlaments vorgeworfen.

Im Januar hatte das oberste griechische Gericht bereits ihre Ausweisung abgelehnt. Die Türkei stellte daraufhin einen zweiten Antrag. Sie hat mit Gegenmaßnahmen gedroht, sollten die Soldaten nicht zurückgeschickt werden - darunter auch die mögliche Aufkündigung des bilateralen Flüchtlingsabkommens mit der Regierung in Athen.

Am 15. Juli 2016 versuchte eine Gruppe des Gülenisten-Terrorkults (FETÖ) die demokratisch gewählte Regierung der Türkei zu stürzen. Der Putschversuch wurde von loyalen militärischen Truppen, zusammen mit Polizeieinheiten und Millionen von türkischen Bürgern, verhindert. 246 Menschen, hauptsächlich Zivilisten, wurden von den Putsch-Soldaten getötet, während mehr als 2.000 Menschen verletzt wurden.

Auf Facebook teilen Auf Twitter teilen