Die Staatsanwaltschaft Zürich erhebt nach Medieninformationen gegen drei Deutsche Anklage wegen Wirtschaftsspionage und Verstoßes gegen das Bankgeheimnis. Ein Stuttgarter Anwalt und zwei ehemalige Mitarbeiter einer Schweizer Bank sollen illegal interne Bankunterlagen an deutsche Gerichte und Behörden weitergegeben haben, berichten die Wochenzeitung "Die Zeit", das Recherchezentrum "Correctiv", das ZDF-Magazin "Frontal 21" sowie das Schweizer Digitalmagazin "Republik".
Die Beschuldigten bestreiten dem Bericht zufolge die Vorwürfe und verweisen darauf, dass die Unterlagen wesentlich zur Aufklärung einer der größten Steuerskandale in Deutschland beigetragen haben, dem sogenannten Cum-Ex-Skandal. In der Schweiz drohten ihnen Haftstrafen von mehr als drei Jahren.
Hintergrund sei ein Rechtsstreit zwischen der Privatbank J. Safra Sarasin und dem Drogerieunternehmer Erwin Franz Müller. Müller hatte dem Bericht zufolge über die Bank in Cum-Ex-Geschäfte investiert. Er sei dabei nach eigenen Angaben falsch beraten worden. Sein Anwalt habe von den beiden ehemaligen Mitarbeitern der Bank belastende Dokumente entgegengenommen, sie für den Rechtsstreit genutzt und an deutsche Behörden weitergegeben. Im Mai 2017 habe das Landgericht Ulm J. Safra Sarasin zur Zahlung von 45 Millionen Euro an Müller verurteilt. Dagegen sei die Bank in Berufung gegangen.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft war für eine Stellungnahme am Dienstag nicht erreichbar. Im Auswärtigen Amt in Berlin hieß es, die Angelegenheit sei bekannt. Das Ministerium äußere sich aber nicht zu laufenden juristischen Verfahren.