Die Bundesregierung genehmigte türkische Wahllokale in Deutschland für das Verfassungsreferendum am 16. April.
Eine entsprechende Verbalnote wurde der türkischen Botschaft in Berlin am Dienstag zugestellt, wie Außenamts-Sprecher Martin Schäfer am Mittwoch in Berlin sagte. Die Bundesregierung verlange ihrerseits von Ankara eine "konstruktive Zusammenarbeit" bei der Vorbereitung der Wahlen. Dies gelte ausdrücklich auch für Wahlkampfveranstaltungen.
Die türkische Seite habe darum gebeten, Wahllokale in all ihren konsularischen Vertretungen einrichten zu können, sagte der Außenamts-Sprecher weiter. Zudem habe sie darum gebeten, in Dortmund, München, Hannover und Nürnberg Räume für die Einrichtung von Wahllokalen anzumieten.
Die deutsch-türkischen Beziehungen wurden Anfang März erneut angespannt, nachdem ein vorgeplanter und angekündigter Auftritt des türkischen Justizministers Bekir Bozdağ im baden-württembergischen Gaggenau ein paar Stunden vor Veranstaltungsbeginn aufgrund angeblichen Sicherheitsgründen gestrichen wurde. Allerdings gab es zuvor parteiübergreifend Forderungen zahlreicher deutscher Politiker, den Auftritt Bozdağs sowie ähnliche Aktionen anderer türkischer Regierungsmitglieder zu verhindern.
Als Reaktion auf das Auftrittsverbot sagte Bozdağ seine gesamte Deutschlandreise ab, bei der auch ein Treffen mit Bundesjustizminister Heiko Maas geplant war. Ebenso wurde auch der deutsche Botschafter in Ankara, Martin Erdmann ins türkische Außenministerium einbestellt.
Am 16. April wird das türkische Volk über eine Verfassungsreform abstimmen. An dem Referendum können sich auch im Ausland lebende wahlberechtigte Türken beteiligen, darunter rund 1,41 Millionen Türken in Deutschland. Diese werden bereits zwischen dem 27. März und dem 9. April in türkischen Konsulaten ihre Stimme abgeben können.