In Berlin ist der alljährlich am 8. März begangene Frauentag ab sofort neuer gesetzlicher Feiertag.
Das Berliner Abgeordnetenhaus stimmte am Donnerstag nach zweiter Lesung abschließend für den entsprechenden Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Landesregierung. Von den anwesenden 147 Abgeordneten stimmten 87 für das Gesetz, 60 Abgeordnete stimmten dagegen.
Eine Reihe anderer Landesparlamente hatte im vergangenen Jahr neue Feiertage eingeführt. Während die norddeutschen Bundesländer den Reformationstag zum Feiertag machten, erklärte Thüringen den Weltkindertag zum Feiertag. Der Stadtstaat Berlin ist das einzige Bundesland mit dem Frauentag als Feiertag.
Dieser geht auf die Konferenz sozialistischer Frauen im Jahr 1910 in Kopenhagen zurück, die Frauenrechtlerin Clara Zetkin war Initiatorin. Ab 1947 wurde der Frauentag in der DDR offiziell begangen - in Westdeutschland gewann er erst durch die Frauenbewegung ab den 70er Jahren an Bedeutung.