Neue Wende im Mordfall der neunjährigen Peggy: Der vor zwei Wochen festgenommene Tatverdächtige ist wieder auf freiem Fuß. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilten, hat das Amtsgericht Bayreuth den Haftbefehl gegen den 41-Jährigen aufgehoben.
Der aus dem oberfränkischen Landkreis Wunsiedel stammende Mann wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Gegenwärtig wird gegen keinen weiteren Beschuldigten ermittelt. Der Anwalt des 41-Jährigen hatte in der vergangenen Woche Beschwerde gegen den Haftbefehl eingelegt.
Wie es in der Mitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei weiter heißt, verneinte das Gericht einen dringenden Tatverdacht, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne und das Spurenbild am Ablageort von Peggys Leiche «nicht ein (...) Tötungsdelikt begründe». Die Staatsanwaltschaft kündigte an, den Beschluss des Gerichts zu überprüfen und danach zu entscheiden, ob eine Beschwerde dagegen eingelegt werden soll.
Die kleine Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbrunn im thüringischen Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg in Oberfranken entfernt.
Der 41-Jährige hatte vor drei Monaten in einer Vernehmung zugegeben, dass er die tote Peggy im Mai 2001 mit seinem Auto in den Wald gebracht hatte. Er bestritt jedoch, das Mädchen getötet zu haben. Das leblose Kind habe er damals von einem Bekannten an einer Bushaltestelle übernommen. Er habe noch versucht, die Neunjährige zu beatmen - sie dann jedoch in eine Decke gepackt und in den Kofferraum seines Autos gelegt. Den Schulranzen und die Jacke von Peggy will der 41-Jährige Tage später bei sich zu Hause verbrannt haben.
Nach der Vernehmung im September war der 41-Jährige zunächst wieder auf freien Fuß gekommen. Ermittler verdächtigten ihn dennoch, Täter oder Mittäter gewesen zu sein. Möglicherweise - so die Vermutung - sollte mit dem Mord eine zuvor begangene Straftat verdeckt werden, vermuteten sie. Wesentliche Angaben des Mannes seien nicht in Einklang zu bringen gewesen mit den weiteren Ermittlungsergebnissen, hieß es vor zwei Wochen.
An den sterblichen Überresten des Mädchens entdeckten die Ermittler mikroskopisch kleine Pollen, die sie als Bestandteile von Torf identifizierten - so ergab sich ein Bezug zu Pflanzarbeiten des Mannes am Tattag. Außerdem fanden die Beamten bei den Knochen Farbreste, wie sie in Renovierungsmüll vorkommen. «Den Ermittlern war bekannt, dass der jetzt Beschuldigte damals umfangreiche Renovierungsarbeiten ausgeführt hatte», hieß es im September. Zudem platzte ein angebliches Alibi des Mannes: Entgegen seinen Angaben war er am 7. Mai 2001 in Lichtenberg unterwegs, wie Videoaufzeichnungen einer Bankfiliale zeigten.
Im Lauf der Jahre gab es bei den Ermittlungen bereits mehrere Verdächtige. Am meisten bekannt wurde der Fall eines geistig behinderten Mannes, den ein Gericht 2004 als Peggys Mörder verurteilte, der aber zehn Jahre später in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurde. Zudem entdeckten Ermittler am Fundort von Peggys Skelett DNA-Spuren des NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt. Diese stellten sich später aber als Verunreinigung eines Geräts der Spurensicherung heraus.
Im vergangenen Jahr hatte sich eine Gruppe von Bürgern aus Lichtenberg an die Öffentlichkeit gewandt. Die elf Unterzeichner warfen den Ermittlungsbehörden gravierende Fehler und Schlamperei vor. Sie sprachen von einem «Polizei- und Justizskandal» und einseitigen Ermittlungen. Viele Hinweise aus der Bevölkerung seien ignoriert worden und Zeugenaussagen aus den Akten verschwunden. Unter den Unterzeichnern waren auch Bürgermeister Holger Knüppel und mehrere Stadträte. Der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel wies die Vorwürfe zurück.