Bundesländer wollen Gesichtsverhüllung in Gerichtsverhandlungen verbieten

DAILY SABAH MIT REUTERS
BERLIN, Deutschland
Veröffentlicht 19.10.2018 00:00
Aktualisiert 20.10.2018 12:30
DPA

Die Bundesländern fordern den Bundestag zu einem Verbot von Gesichtsverhüllungen in Gerichtsverhandlungen auf.

Alle Prozessbeteiligten müssten ihr Gesicht zeigen, sagte der Justizminister aus Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach, am Freitag im Bundesrat. Die Richter müssten die Mimik erkennen können, um sich ein vollständiges Bild von Zeugen oder Angeklagten machen zu können. Wenn jemand plötzlich blass werde, zu zittern beginne oder den Blick abwende, müsse das ein Richter sehen können. Der Bundestag ist nun aufgefordert, den Gesetzentwurf der Länderkammer zu beschließen.

Manche muslimische Frauen verhüllen in der Öffentlichkeit ihr Gesicht und begründen dies mit religiösen Geboten. Die große Mehrheit der muslimischen Frauen trägt jedoch keine Gesichtsschleier. Der Ursprung dieser Art der Körperverhüllung fußt viel mehr auf regionalen Traditionen, die aus der Zeit vor der Ausbreitung des Islams stammen.

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf sah in dem Gesetzentwurf die Balance "zwischen dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit einerseits und dem Respekt vor möglichen religiösen Bezügen" gewahrt. Der CDU-Politiker betonte: "Ohne offenes Gesicht kein rechtsstaatliches Verfahren."

Bislang liegt es im Ermessen der einzelnen Richter, ob eine Prozessbeteiligte Burka oder Niqab ablegen muss. Mit dem neuen Gesetz sollen nach Wolfs Worten "bundesweit klare Spielregeln" eingeführt werden.

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