Der Rundfunkbeitrag ist im Wesentlichen verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte in seinem am Mittwoch verkündeten Urteil lediglich die Regelung für Zweitwohnungen. Die übrige Ausgestaltung des Beitrags von derzeit monatlich 17,50 Euro pro Wohnung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist demnach aber rechtens.
Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben und ist nicht mehr wie die zuvor erhobene Gebühr an ein Empfangsgerät wie einen Fernseher gebunden. Die Verfassungsrichter bestätigten nun nach Klagen von drei Privatleuten und des Autovermieters Sixt das derzeitige Finanzierungsmodell nahezu komplett. Die Beitragspflicht auch für eine Zweitwohnung erklärten sie allerdings für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Dafür muss deshalb bis zum 30. Juni 2020 eine Neureglung gefunden werden.
Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Im vergangenen Jahr flossen knapp acht Milliarden Euro an ARD, ZDF und Deutschlandradio.