Der Sänger Xavier Naidoo darf nach einem Gerichtsurteil nicht als Antisemit verunglimpft werden. Das Landgericht Regensburg gab am Dienstag seiner Unterlassungsklage gegen eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung statt, die ihn auf einer Veranstaltung im vergangenen Jahr so bezeichnet hatte. Nach dem Urteil ist es ihr nun verboten, dies zu wiederholen. Andernfalls drohen ihr Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.
Das Gericht kam nach Angaben eines Sprechers zu dem Schluss, dass in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht Naidoos stärker wiege als die Meinungsfreiheit. In dem Verfahren prüften die Richter auch umstrittene Passagen aus Liedern des Sängers. Dieser habe aus Sicht des Gerichts schlüssig dargelegt, dass die Texte andere Botschaften hätten, sagte der Sprecher. Naidoo war zum Auftakt des Prozesses selbst nach Regensburg gekommen.
Der Sänger ist seit Jahren mit einer vielseitigen Schmutzkampagne konfrontiert. Gegner werfen ihm rechtspopulismus, aber auch Antisemitismus vor, obwohl der Sänger selber bisher keinerlei Äußerungen in die Richtung tätigte. Die Kritik kommt mehrheitlich von Israel-nahen Gruppen und Medien. Die Debatten um seine Äußerungen kosteten ihn auch einen geplanten Auftritt beim Eurovision Song Contest im Jahr 2016. Im November 2015 zog der für den Wettbewerb in Deutschland verantwortliche NDR die vorherige Nominierung Naidoos wieder zurück. Der Sender begründete dies mit der teils heftigen öffentlichen Kritik an dem Sänger.