Bundesverfassungsgericht bestätigt Streikverbot für Beamte

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KARLSRUHE
Veröffentlicht 12.06.2018 00:00
Aktualisiert 12.06.2018 11:21
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Beamte dürfen auch künftig in Deutschland nicht streiken. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies in einem Urteil vier gegen das Streikverbot gerichtete Verfassungsbeschwerden von beamteten Lehrern zurück.

Sie hatten an Protesten oder Warnstreiks während ihrer Arbeitszeit teilgenommen und dafür disziplinarische Strafen erhalten. Die Beschwerdeführer werden unter anderem von der Bildungsgewerkschaft GEW und dem DGB unterstützt.

Das Bundesinnenministerium hatte in der mündlichen Verhandlung im Januar auf das besondere Treue- und Fürsorgeverhältnis zwischen Staat und Beamten hingewiesen. Der damalige Innenminister Thomas de Maizière (CDU) warnte davor, zwischen solchen Beamten zu unterscheiden, die hoheitlich tätig sind, und solchen, die das nicht sind. Wer Beamter werde, entscheide sich für ein Gesamtpaket, zu dem auch das Streikverbot zähle.

Von rund 800.000 Lehrern in Deutschland sind nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts rund drei Viertel Beamte. Die Beschwerdeführer sehen ihre Position durch die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gestützt. Demnach ist das Streikrecht ein Menschenrecht und Schulen sind keine Staatsverwaltung im engeren Sinne. Der DGB verweist auch auf Beamte, die in den inzwischen privaten Unternehmen Post und Telekom tätig sind.

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