Ein türkeistämmiger Mann, der am Dienstag bei einer Gedenkveranstaltung für die Opfer des Brandanschlags von Solingen 1993 teilgenommen hatte, ist von der Polizei zusammengeschlagen worden. Er hatte gegen die Sympathisanten der Terrorgruppe PKK protestiert.
In einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur Anadolu erzählte er die Details über die Brutalität, die er durch die deutsche Polizei erlitten hatte. Nun bereitet der 44-jährige Hakan Canik eine Beschwerde vor, die er bald einreichen will.
Canik sagte, er sei zu der Veranstaltung gegangen, um der Opfer des rassistischen Brandanschlags auf eine türkische Familie zu gedenken. Der Vorfall danach sei völlig unerwartet zustande gekommen.
Nach der Gedenkfeier habe er gegen die PKK-Anhänger vor Ort protestiert - sei aber dafür laut eigener Aussage von der Polizei körperlich misshandelt worden.
„Ich protestierte gegen die Terror-Unterstützer, weil sie verbotene Plakate von Abdullah Öcalan und der PKK in der Hand hielten. Ich sagte das der deutschen Polizei, aber sie sagten mir auf grobe Weise, ich solle gehen", so Canik, dessen Kleidung bei dem Angriff auf ihn zerrissen wurde. Auch seine Armbanduhr und sein Telefon seien Kaputt gegangen.
„Ich wollte gerade gehen, als mich plötzlich ein Polizist stieß und auf dem Boden festhielt. Sie fesselten meine Hände hinter meinem Rücken." Er habe der Polizei gesagt, dass er keine Luft mehr bekomme, weil er Asthma habe. Die Polizei hätte dafür aber nur Spott übrig gehabt, fügte Canik hinzu.
Die PKK ist seit 1993 in Deutschland verboten, dennoch ist sie bundesweit nach wie vor aktiv. Mitglieder der Organisation nutzen Europa und insbesondere Deutschland als Rückzugs- und Rekrutierungsgebiet. Laut Bundesverfassungsschutz leben in der Bundesrepublik derzeit etwa 14.000 Anhänger.
Obwohl vom BfV als Schwesterorganisation der PKK bestätigt, sind die „Volksschutzeinheiten" (YPG) und die „Partei der Politischen Union" (PYD) sowie andere PKK-Untergruppen, in Deutschland immer noch nicht verboten.
Im Verfassungsschutzbericht des Innenministeriums von 2016 heißt es: „Für die Umsetzung der in Deutschland verbotenen europäischen Führungsspitze der PKK – insbesondere in Bezug auf die Durchführung von Großveranstaltungen – und für den Informationsfluss zur Basis bedient sich die PKK überwiegend der örtlichen kurdischen Vereine in Deutschland, die den Anhängern der Organisation als Treffpunkte und Anlaufstellen dienen."
Als Dachverband dieser Vereine fungiere das NAV-DEM. Der Dachverband sei damit „ein Beispiel für eine der vom BHG im Urteil vom 28.10.2010 beschriebene unselbstständigen (Teil-)Vereinbarungen der PKK", deren Entscheidungsspielraum bewege sich „ausschließlich im Rahmen der von der PKK-Führung vorgegebenen Direktiven". Die PKK ist laut Bericht weiterhin „die mitgliederstärkste und schlagkräftigste ausländerextremistische Organisation in Deutschland".