Eine muslimische Lehrerin darf nicht mit Kopftuch an einer Grundschule in der Hauptstadt unterrichten. Das Berliner Arbeitsgericht wies in erster Instanz eine Klage der Frau ab. Das Gericht erachtete das in Berlin geltende Neutralitätsgesetz nicht als verfassungswidrig.
Das Gesetz verbietet das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Die Lehrerin hatte gegen das Land geklagt, weil sie mit Kopftuch an der Grundschule unterrichten wollte. Vor ihrer Einstellung hatte sie bejaht, dass sie das Neutralitätsgesetz kenne.
Das Urteil könnte Signalwirkung auch für andere Länder haben.
Nach dem Richtergesetz und dem Beamtenstatusgesetz ist es Beamten bundesweit untersagt, ihr Gesicht im Dienst zu verhüllen - es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern das. Zudem gilt seit 2017 ein Bundesgesetz mit Vollverschleierungsverbot für alle Beamten. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 jedoch ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen gekippt und die Bedeutung der Religionsfreiheit betont.