Nach Einschätzung des Berliner Senats könnte der Nordsyrien-Konflikt zwischen der Türkei und der Terrororganisation PKK/YPG zu Ausschreitungen am 1. Mai in der Hauptstadt führen. Bei diesem Thema "schwappen die Emotionen hoch", sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Montag dem RBB-Sender Radio Eins. "Deswegen beobachten wir das genau."
Geisel ließ offen, wie stark die Polizei gegen das angekündigte Zeigen verbotener Fahnen vorgehen will. Dies sei "verbal angekündigt" worden. In Aufrufen hatte es geheißen, das Verbot des Zeigens von Fahnen der PKK solle bei den Demonstrationen am 1. Mai "massenhaft unterlaufen" werden.
Geisel ließ auch offen, inwieweit die unangemeldete Demonstration zum "Revolutionären 1. Mai" in Kreuzberg zugelassen werde. Dies hänge auch davon ab, wieviele Menschen zum "Myfest" nach Kreuzberg kommen, durch das die Demonstration führen soll. Im vergangenen Jahr sei der Demonstrationszug durchgelassen worden, weil auf dem "Myfest" nicht allzuviele Menschen gewesen seien.
Geisel verwies darauf, dass die Polizei auf die traditionelle "Revolutionäre 1. Mai"-Demonstration vorbereitet sei, auch wenn die Initiatoren sie nicht behördlich angemeldet hätten. Zur Strategie der Polizei sagte Geisel, Straftaten müssten geahndet werden, es solle allerdings mit "Augenmaß" vorgegangen werden. "Die Polizei wird sich deeskalierend verhalten."
Die Polizei ist mit 5300 Beamten im Einsatz, darunter auch Kräfte aus anderen Bundesländern und von der Bundespolizei. Um den 1. Mai gibt es seit langem immer wieder Krawalle in Berlin, diese waren zuletzt aber weniger heftig als in früheren Jahren.
Die PKK ist seit 1993 in Deutschland verboten, dennoch ist sie bundesweit nach wie vor aktiv. Mitglieder der Organisation nutzen Europa und insbesondere Deutschland als Rückzugs- und Rekrutierungsgebiet. Laut Bundesverfassungsschutz leben in der Bundesrepublik derzeit etwa 14.000 Anhänger.
Obwohl vom BfV als Schwesterorganisation der PKK bestätigt, sind die "Volksschutzeinheiten" (YPG) und die "Partei der Politischen Union" (PYD) sowie andere PKK-Untergruppen, in Deutschland immer noch nicht verboten.
Im Verfassungsschutzbericht des Innenministeriums von 2016 heißt es: "Für die Umsetzung der in Deutschland verbotenen europäischen Führungsspitze der PKK – insbesondere in Bezug auf die Durchführung von Großveranstaltungen – und für den Informationsfluss zur Basis bedient sich die PKK überwiegend der örtlichen kurdischen Vereine in Deutschland, die den Anhängern der Organisation als Treffpunkte und Anlaufstellen dienen."
Als Dachverband dieser Vereine fungiere das NAV-DEM. Der Dachverband sei damit "ein Beispiel für eine der vom BHG im Urteil vom 28.10.2010 beschriebene unselbstständigen (Teil-)Vereinbarungen der PKK", deren Entscheidungsspielraum bewege sich "ausschließlich im Rahmen der von der PKK-Führung vorgegebenen Direktiven". Die PKK ist laut Bericht weiterhin "die mitgliederstärkste und schlagkräftigste ausländerextremistische Organisation in Deutschland".