Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München hat nach einer Reihe von Verzögerungen das Plädoyer der Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe begonnen. Verteidiger Hermann Borchert griff am Dienstag direkt zu Beginn seiner auf zwei Verhandlungstage geplanten Ausführungen die Bundesanwaltschaft scharf an. Deren Beweiswürdigung sei "mangelhaft", weil sie sich nur einseitig mit den Beweismitteln auseinandergesetzt habe.
Borchert sagte, die Anklagebehörde habe ihre Ausführungen allein dem Ziel untergeordnet, die von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangenen zehn Morde als die mittäterschaftlichen Taten von Zschäpe darzustellen. Weder im Einzelnen noch in der Gesamtschau ergebe sich aber die behauptete Mittäterschaft Zschäpes an den NSU-Morden.
Die Bundesanwaltschaft hat Zschäpe als Mittäterin der rechtsextrem motivierten Tatserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) mit zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und mehr als einem Dutzend Überfällen eingestuft, obwohl sie keine der Taten direkt begangen haben soll. Die Anklagebehörde forderte deshalb eine lebenslange Haft und eine anschließende Sicherungsverwahrung.
Ob die Verteidigung für Zschäpe eine Strafe oder einen Freispruch fordert, stand zu Beginn des Plädoyers noch nicht fest. Borchert und sein Mitverteidiger Mathias Grasel wollen ihr Plädoyer über zwei Verhandlungstage halten.