Bei der Wiederwahl von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) haben Aktionen aus den Reihen der AfD Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) zu Ordnungsmaßnahmen veranlasst. Der AfD-Abgeordnete Petr Bystron muss ein Ordnungsgeld von tausend Euro bezahlen, weil er bei der Kanzlerwahl am Mittwoch seinen Wahlausweis und seinen ausgefüllten Wahlzettel fotografierte und das Foto auf Twitter veröffentlichte. Ein AfD-Mitglied entrollte zum Missfallen Schäubles auf der Besuchertribüne ein Transparent mit der Aufschrift "Merkel muss weg".
Das von Bystron offenbar in der Wahlkabine aufgenommene Bild zeigt den Wahlzettel, auf dem er sein Kreuz bei "nein" gemacht hat. Der AfD-Politiker kommentierte den Tweet mit den Worten "Nicht meine Kanzlerin". Schäuble warf Bystron vor, "bewusst gegen den Grundsatz der Geheimhaltung der Wahl verstoßen" zu haben. Wegen dieser "schwerwiegenden Verletzung der Ordnung und Würde des Bundestags" verhänge er das Ordnungsgeld.
Nach der Vereidigung Merkels hielt das AfD-Mitglied Matthias Vogler, der für die Rechtspopulisten bei der bayerischen Landtagswahl antritt, ein gegen Merkel gerichtetes Plakat hoch. "Wenn Sie bitte auf der Tribüne keine Transparente hochhalten. Andernfalls muss ich die Saaldiener bitten, für Ordnung zu sorgen", sagte Schäuble daraufhin.
Vogler schrieb später auf seiner Facebook-Seite, die Bundestagspolizei habe ihn nach der Aktion zur Feststellung seiner Personalien mitgenommen. Ihm drohe eine Strafe wegen Verstoßes gegen die Hausordnung des Bundestages. Aus der Pressestelle des Bundestages hieß es zu dem Vorfall, das Entrollen von Transparenten verstoße gegen die Hausordnung des Parlaments. "Das kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden", sagte eine Sprecherin.