NSU: Gericht plant Plädoyers der Zschäpe-Verteidiger

DPA
MÜNCHEN
Veröffentlicht 13.03.2018 00:00
Aktualisiert 13.03.2018 10:07
AFP

Im NSU-Prozess plant das Oberlandesgericht München heute die ersten Plädoyers der Verteidigung. Den Anfang sollen die beiden Vertrauensanwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe machen, Mathias Grasel und Hermann Borchert. Die Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger haben bereits plädiert.

Die Bundesanwaltschaft forderte lebenslange Haft für Zschäpe. Die Anklagebehörde sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass Zschäpe als Mittäterin der zehn Morde und aller weiteren Verbrechen des «Nationalsozialistischen Untergrunds» zu bestrafen sei. Bis auf einen waren alle Morde fremdenfeindlich motiviert.

Allerdings muss das Gericht vor den Verteidigerplädoyers noch mehrere Hindernisse aus dem Weg räumen. So haben die Verteidiger des mutmaßlichen NSU-Waffenbeschaffers Ralf Wohlleben außerhalb der Hauptverhandlung einen neuen Beweisermittlungsantrag eingebracht. Darin fordern sie, ein Protokoll des NSU-Untersuchungsausschusses von Baden-Württemberg beizuziehen, sagte Wohlleben-Anwältin Nicole Schneiders. Dort hatte vergangene Woche ein Mann ausgesagt, er habe Waffen an einen mit NSU-Terrorist Uwe Böhnhardt befreundeten Neonazi weitergegeben. Noch nicht entschieden ist auch über einen Antrag der drei Zschäpe-Pflichtverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm auf Entlassung aus dem Verfahren.

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