Das Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen in Bayern ist nach einem Urteil des dortigen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zulässig. Die VGH-Richter hoben in München eine frühere Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts auf (Az.: 3 BV 16.2040).
Demnach hatte das bayerische Justizministerium zulässigerweise in der Vergangenheit Studentinnen, die aus religiösen Gründen Kopftuch tragen, dies bei der «Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung» untersagt. Der Freistaat begründet das Kopftuchverbot mit der Neutralitätspflicht der Gerichte.
Die klagende Jurastudentin hatte deswegen während ihrer Ausbildung beim Augsburger Amtsgericht im Unterschied zu einer anderen Referendarin nicht mit am Richtertisch Platz nehmen dürfen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hatte darin 2016 eine Diskriminierung gesehen.