Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will heute sein Urteil über einen Berliner Polizisten verkünden, der unter Neonazi-Verdacht steht. Das Land Berlin will den Mann aus dem Beamtenverhältnis entfernen.
Der Polizeikommissar trägt mehrere Tattoos, die auf eine rechtsextreme Gesinnung hindeuten. Darüber hinaus existieren Fotos von ihm, auf denen er den Hitlergruß zeigt. Der Beamte habe damit gegen seine besondere Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen, argumentiert das Land. Der Leipziger Entscheidung wird grundsätzliche Bedeutung beigemessen. Es geht um die Frage, was sich Beamte im Spannungsfeld zwischen Verfassungstreue und Meinungsfreiheit leisten dürfen.