Einschränkung für Gesichtsverhüllung im öffentlichen Dienst

REUTERS
BERLIN
Veröffentlicht 28.04.2017 00:00
Aktualisiert 29.04.2017 13:32
Einschränkung für Gesichtsverhüllung im öffentlichen Dienst

Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten dürfen künftig bei Ausübung ihres Dienstes ihr Gesicht nicht mehr verhüllen.

Der Bundestag verabschiedete dazu am späten Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz. Das Verbot gilt auch für Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug. Wo eine Identifizierung notwendig ist, kann das Zeigen des Gesichts im Bedarfsfall auch durchgesetzt werden. "Integration bedeutet auch, dass wir unsere Werte und die Grenzen unserer Toleranz gegenüber anderen Kulturen deutlich machen und vermitteln", erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maiziere. Das Gesetz ist eine Reaktion auf die Debatte über Vollverschleierung.

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