Bayern hat ein Verbot von Burka und Nikab für Teile des öffentlichen Raums auf den Weg gebracht. Nach dem am Dienstag vom Kabinett in München beschlossenen Gesetzentwurf soll die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Dienst, an Hochschulen, Schulen, Kindergärten und im "Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung" verboten werden, wie die Staatskanzel mitteilte. Auch bei Wahlen werde die Gesichtsverschleierung verboten.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärte, mit dem teilweisen Verbot sei die verfassungsrechtliche Debatte über ein vollständiges Burkaverbot noch nicht abgeschlossen. Die Diskussion für ein weitergehendes Verbot werde intensiv weitergeführt, die Entwicklung insbesondere in anderen europäischen Ländern genau beobachtet und gegebenenfalls ein vollständiges Burkaverbot in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen.
Herrmann erklärte, "zum freiheitlichen demokratischen Werteverständnis christlich abendländlicher Prägung" gehöre eine Kultur der offenen Kommunikation untereinander. "Eine Verhüllung des Gesichts widerspricht dieser Kommunikationskultur." Die Verbote sollen nun in eine Reihe von Gesetzen - darunter das Beamtengesetz, das Wahlgesetz und Gesetze für Hochschulen und Bildungseinrichtungen - aufgenommen werden.
Der Bayerische Gemeindetag begrüßte die Entscheidung. Gemeindetagspräsident Uwe Brandl erklärte, durch den Kabinettsbeschluss werde ein klares Bekenntnis zum freiheitlich demokratischen Werteverständnis gesetzt.
Außerdem will Bayern als eines der ersten Bundesländer die elektronische Fußfessel für Gefährder und andere Personen einführen. "Das ist ein weiterer Beitrag, um deutsche und ausländische Gefährder ein Stück weit stärker in den Griff zu bekommen", sagte Innenminister Joachim Herrmann.
Er erwarte, dass in Bayern allerdings "sicherlich eher weniger als ein Dutzend" Geräte benötigt würden. Herrmann rechnet damit, dass der Landtag mit seiner CSU-Mehrheit das Gesetz vor der Sommerpause beschließe. Andere Bundesländer verfolgen ähnliche Pläne.
Auch die Bundesregierung bereitet eine Regelung vor, die in der Zuständigkeit des Bundeskriminalamts solche Geräte für sogenannte Gefährder vorsieht. Meist ist diese Überwachung jedoch Sache der Länder. Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) werben dafür, dass die Länder vergleichbare Regelungen in ihre Polizeigesetze aufnehmen.
Ob sich mit der Fußfessel schwere Straftaten verhindern lassen, ist umstritten. Bislang kommen sie in Deutschland meist zum Einsatz, um nach einer Haftentlassung zu kontrollieren, ob Bewährungsauflagen wie räumliche Beschränkungen eingehalten werden.