Bundestag erklärt Maghrebstaaten und Georgien für sicher

AP

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit einem Gesetzentwurf zur Einstufung von Georgien, Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten zugestimmt.

Einzig Vertreter der Fraktionen der Grünen und der Linkspartei sprachen sich am Freitag im Plenum gegen den Entwurf der Bundesregierung aus. Der SPD-Abgeordnete Helge Lindh sagte, die Regelung sei wichtig, um bei den Menschen aus diesen Ländern keine falschen Hoffnungen auf eine Zukunft in Deutschland zu wecken. Sie sei zudem «Ausdruck eines gesunden Pragmatismus.» Für den Entwurf stimmten 509 Abgeordnete. Mit «Nein» votierten 138 Abgeordnete. Vier Parlamentarier enthielten sich.

Sichere Herkunftsländer sind Staaten, bei denen die Vermutung besteht, dass es dort im Regelfall weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung gibt. Bislang fallen nur die EU-Staaten, Ghana, Senegal, Serbien, das Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Albanien in diese Kategorie.

Neue Migranten aus Marokko, Tunesien und Algerien, die ohne Visum kamen, sind in den vergangenen Jahren laut Polizei-Statistik deutlich häufiger straffällig geworden als etwa Zuwanderer aus Konfliktregionen wie Syrien oder Afghanistan.

Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen, Luise Amtsberg, sagte, der Entwurf sei überflüssig, da die Zahl der Asylanträge von Menschen aus diesen vier Ländern zuletzt ohnehin stark zurückgegangen sei. Gleichzeitig habe die Zahl der Abschiebungen nach Georgien und in die Maghrebstaaten deutlich zugenommen.

Die Bundesregierung will mit dieser Änderung des Asylrechts erreichen, dass über Anträge von Menschen aus diesen Staaten schneller entschieden werden kann. Auch die Abschiebung soll dadurch beschleunigt werden. Pro Asyl kritisierte, der Gesetzentwurf ignoriere eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach abgelehnte Asylbewerber die Möglichkeit haben müssten zu klagen, ohne dass sie währenddessen abgeschoben werden dürfen.

Die große Koalition war 2017 mit einem ähnlichen Entwurf zu den Maghrebstaaten im Bundesrat am Widerstand mehrerer Länder gescheitert, in denen Grüne oder die Linkspartei mitregieren. Damit es diesmal im Bundesrat vielleicht doch funktioniert, hatte der Innenausschuss des Bundestages den ursprünglichen Entwurf zuletzt noch einmal überarbeitet. Ausländer, bei denen das Risiko besteht, dass sie ihre Rechte im Asylverfahren nicht wahrnehmen, weil sie Hemmungen haben, ihre Fluchtgründe vorzutragen, sollen jetzt Zugang zu einer speziellen Rechtsberatung erhalten. Das können Folteropfer, Opfer von Menschenhandel, unbegleitete Minderjährige oder Homosexuelle sein, die in den Maghrebstaaten diskriminiert werden. Die Grünen erklärten jedoch, dies sei nicht ausreichend.

Der CDU-Abgeordnete Alexander Throm sagte, Abschiebungen seien nicht nur für die Grünen ein schmerzhaftes Thema, sondern auch für Politiker anderer Parteien, für die Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und für die Bundespolizisten, die diese Ausländer außer Landes bringen müssten. Die Grünen hätten «keinen moralischen Alleinstellungsanspruch». Durch ihre Blockadehaltung bei dieser Asylrechtsänderung riskierten sie die Akzeptanz der Bevölkerung für das relativ liberale deutsche Asylrecht.

Ein Antrag der FDP, zu überprüfen, ob Indien, Vietnam, die Ukraine und elf weitere Länder ebenfalls zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden sollten, fand keine Mehrheit. Er erhielt jedoch immerhin 150 Stimmen - und damit mindestens 70 Stimmen aus anderen Fraktionen.

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