Koalition einig über Rentenreform und Arbeitslosenversicherung

DPA

Die große Koalition hat sich am Dienstabend auf die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung geeinigt. Damit hat sie gleichzeitig den Weg für das Rentenpaket von Arbeitsminister Hubertus Heil frei gemacht.

Die Spitzen der schwarz-roten Koalition hätten sich bei den Beratungen im Kanzleramt auf eine Senkung des Beitrages zum Jahreswechsel um 0,5 Prozentpunkte geeinigt, erfuhr Reuters auf Koalitionskreisen. Das Rentenpaket soll nun bereits am Mittwoch ins Kabinett gehen.

Die Spitzen von CDU, CSU und SPD hatten sich am im Kanzleramt getroffen, um nach der Sommerpause das weitere Vorgehen in der Koalition zu vereinbaren.

Bisher verzögerte sich die Kabinettsbefassung mit dem eigentlich unstrittigen Rentenpaket, weil die Union zugleich eine Absenkung des Arbeitslosenbeitrages gefordert hatte. Nun soll dabei per Gesetz eine Senkung des Beitrages um 0,4 Prozentpunkte festgeschrieben werden. 0,1 Prozent sollen befristet bis 2022 per Verordnung abgesenkt werden. Zurzeit liegt der Beitragssatz bei 3,0 Prozent des Bruttolohns. Das Kabinett soll der Reform am 17. September zustimmen.

Im Gesetzentwurf von Arbeitsminister Heil finden sich neben der Ausweitung der Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder auch Verbesserungen für krankheitsbedingte Frührentner. Zudem wird bis 2025 ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent sichergestellt, bezogen auf einen Durchschnittslohn. Der Beitragssatz soll in dem Zeitraum nicht über 20 Prozent steigen. Zudem werden Geringverdiener bei den Sozialabgaben ohne Einbußen beim Rentenanspruch entlastet. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Heil hatte den Entwurf Mitte Juli vorgestellt.

Die Union hatte auch deshalb auf eine Senkung von mindestens 0,5 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenversicherung gepocht, weil die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen müssen. Laut Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) muss der Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum Jahreswechsel um 0,5 Prozentpunkte angehoben werden - also genau den Anteil, um den die Arbeitslosenversicherung jetzt billiger werden soll.

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