Unternehmen wird es künftig erschwert, Leiharbeiter als billige Arbeitskräfte dauerhaft auszunutzen.
Der Bundestag verabschiedete heute nach jahrelanger Debatte ein Gesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen. Damit reagierte der Gesetzgeber auf zunehmende Missstände - etwa in der Automobilindustrie, in der Fleischereibranche oder in der Werftindustrie.
Diese hatten über Jahre praktisch im Zwei-Klassen-System Leiharbeiter beschäftigt und damit die Lohnkosten gedrückt. Das Gesetz sieht nun eine grundsätzliche Höchstverleihdauer von 18 Monaten vor.