Das Zeigen des Hitlergrußes rechtfertigt nach einer Entscheidung des Hamburger Arbeitsgerichts eine fristlose Kündigung. In dem Verfahren hatte ein entlassener Fahrer eines Patiententransportunternehmens gegen seine Entlassung geklagt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Ausgangspunkt der Kündigung war Ende 2015 ein Streit des Mannes mit dem Betriebsratsvorsitzenden des Unternehmens. Nach dem Streit soll der Fahrer seinen ausgestreckten Arm zum Hitlergruß gehoben und seinen Kontrahenten mit den Worten «Du bist ein heil, du Nazi!» beleidigt haben. Das Unternehmen hatte dem Mann daraufhin mit sofortiger Wirkung gekündigt (Az.: 12 Ca 348/15).
Der Hitlergruß durch Erheben des ausgestreckten Arms war aus Sicht des Gerichts ein wichtiger Kündigungsgrund. Diese Geste stelle ein nationalsozialistisches Kennzeichen dar, das in einem Arbeitsverhältnis nicht hingenommen werden müsse, begründete die Kammer. Dies gelte umso mehr, wenn man noch die Aussage hinzuziehe. Hierdurch werde der Adressat grob beleidigt.