NSU-Terror als staatliche Kollusion: Über den rassistisch motivierten Terror, die Ignoranz und perfide Täter-Opfer-Umkehr
- ELIF KÖROĞLU, OSNABRÜCK, Deutschland
- Jul 13, 2018
Am 11. Juli 2018 sind im Münchener Oberlandgericht im Rahmen des NSU-Prozesses nach mehr als fünf Jahren Verhandlung die Urteile verkündet worden. Während die Hauptangeklagte, Beate Zschäpe, zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, wurde Ralf Wohlleben für das Beschaffen der Mordwaffe wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahre Haft verurteilt. Die Pflicht- und Vertrauensverteidiger Zschäpes haben Revision für das Urteil angekündigt.
Ganze Aspekte des NSU-Komplexes bleiben unerforscht: Die Fragen, was der NSU wirklich war und welche rechtsextremen Netzwerke mit dem NSU in Verbindung standen, inwieweit staatliche Sicherheitsdienste informiert und involviert waren, sind noch immer offengeblieben. Der NSU-Terror ruft eine grundlegende gesellschaftliche Problematik auf: den trivialen Umgang mit Rassismus und die neonazistischen Tendenzen in der deutschen Gesellschaft. Auch wird erneut deutlich, dass es einer Perspektiverweiterung in der rechtlichen Auseinandersetzung mit institutionellem Rassismus bedarf. Die staatliche Mitverantwortung für die Entstehung des NSU-Netzwerks und für dessen langjährige ungestörte Terroraktivitäten sowie die rassistische Natur der Ermittlungen sind auch heute noch kein Thema der deutschen Berichterstattung und Medien.
Die bisher bekannten Opfer des NSU-Terrors:
Enver Şimşek (38 Jahre, Blumenhändler in Nürnberg, am 9. September 2000 ermordet),
Abdurrahim Özüdoğru (49 Jahre, in seiner Nürnberger Schneiderei, am 13. Juni 2001 ermordet)
Süleyman Taşköprü (31 Jahre, Lebensmittelgeschäftbesitzer, am 27. Juni 2001 in Hamburg ermordet),
Habil Kiliç (38 Jahre, Gemüsehändler, am 29. August 2001 in München ermordet),
Mehmet Turgut (25 Jahre, Aushilfe in einem Imbiss, am 25. Februar 2004 in Rostock ermordet),
İsmail Yaşar (50 Jahre, am 9. Juni 2005 in seinem Nürnberger Dönerimbiss ermordet),
Theodorus Boulgarides (41 Jahre, am 15. Juni 2005 in seinem Schlüsseldienstladen in München ermordet),
Mehmet Kubaşık (39 Jahre, am 4. April 2006 in seinem Kiosk in Dortmund ermordet),
Halit Yozgat (21 Jahre, Gymnasiast, ermordet am 6. April 2006 in seinem Internetcafé in Kassel, in dem auch zur Tatzeit der Verfassungsschützer Andreas T. anwesend war),
Michele Kiesewetter (22 Jahre, Polizistin, am 25. April 2005 in Heilbronn ermordet).
Im Zuge der Ermittlungen der vom NSU begangenen Verbrechen haben die Ermittlungsbehörden in ihrem unsachgemäßen und inadäquaten Umgang mit dem NSU-Terror mehrfach versagt. So wurden beispielsweise Tatorte von Polizisten verändert, bevor die Spurensicherung ihre Arbeit aufnehmen konnte. Zeugenaussagen wurden falsch protokolliert und Asservate unsachgemäß behandelt bzw. sind „verloren gegangen". Polizisten wurden von ihren Vorgesetzten dazu angehalten, nicht zu ermitteln und Ermittlungen anderer Behörden wurden gezielt sabotiert. Im Rahmen des NSU-Prozesses wurden die Opfer diffamiert und verunglimpft, indem Rassismus als Tatmotiv bagatellisiert und nicht anerkannt wurde. Die Aufklärung der Mordserie wurde von den Sicherheitsbehörden behindert und auch von der Justiz nicht mit Nachdruck betrieben.
Im medialen Fokus in Bezug auf den NSU-Terror liegen die drei Terroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhard und Beate Zschäpe, denen der Mord an den neun Kleingewerbetreibenden, drei Sprengstoffanschläge und zahlreiche Banküberfälle zur Last gelegt werden. Nachdem Mundlos und Böhnhardt am 04.11.2011 Selbstmord begangen hatten, stand Zschäpe seit Mai 2013 vor Gericht und mit ihr die der Beihilfe angeklagten André Eminger, Ralf Wohlleben, Carsten S. und Holger Gerlach. Während sich die Medienberichterstattung lediglich auf das Trio konzentriert, stellte sich im Laufe der Verhandlungen und im Zuge antifaschistischer Recherche heraus, dass ein bundesweites Netz an Neonazis existiert, die die Angeklagten unterstützten.
Der NSU-Komplex erweist sich als Beispiel für das staatliche Versagen, bei dem Ignoranz zum Politikum wurde. Die Diffamierung der Opfer im Zuge der Ermittlungen, das Fehlen einer kritischen Öffentlichkeit mit der Forderung zur strafrechtlichen Aufarbeitung der Morde, haben dazu geführt, dass rassistisch motivierte Gewalttaten heute noch stattfinden. Die empathielose deutsche Medienberichterstattung über Jahre hinweg, die Verwendung der trivialisierenden Bezeichnung der Mordserie mit dem Unwort „Döner-Morde" macht den NSU-Terror zum Sinnbild für den rassistischen Umgang mit MigrantInnen in den Medien.
Die Medien konnten die Mordserie jahrelang nicht als rassistisch motivierte Tat erkennen, sodass Taten mit dem rassistischen Unwort „Dönermord" etikettiert wurden. Die Erklärung der Bezeichnung „Döner-Morde" zum Unwort des Jahres 2011, entlastet nicht die diskriminierende mediale Stigmatisierung, die stattfand.
Neben der Diffamierung der Opfer und ihrer Angehörige, wurde den Klagen, den Erzählungen, und dem Wissen der Betroffenen in dem Münchener Gerichtssaal nicht genug Raum gegeben. Der Prozess diente vielmehr zur Schikane und zur Bagatellisierung des Rassismus als Tatkomplex, indem die Angehörigen der Opfer der direkten Konfrontation mit den Tätern gezwungen wurden. Nach dem Halil Yozgat am 6. April 2006 als das neunte Opfer des NSU in seinem Internetcafé in Kassel ermordet worden war, organisierten die Familienangehörigen Yozgats und vom zwei Tage zuvor in Dortmund ermordeten Mehmet Kubasik und Enver Simseks erst in Kassel und später in Dortmund einen Trauerzug unter dem gemeinsamen Titel „Kein 10. Opfer". Weder in der kritischen noch in der medialen Öffentlichkeit wurde dieser Trauerzug wahrgenommen und als kollektive Artikulation ignoriert. Das Fehlen einer aufrichtigen Auseinandersetzung mit institutionellem Rassismus zeigt sich in den Berichten der Betroffenen und den der Untersuchungsausschüsse. Die mangelnde Sensibilität im Umgang mit Rassismus setzte sich im Gerichtssaal fort. Medial fand eine Fokussierung auf die TäterInnen statt, häufiger wurde über den Zustand der Frisur oder der Gesundheit der Angeklagten Zschäpe berichtet als über die Angehörigen der Opfer. So entstand eine gesellschaftliche Atmosphäre, in der das Leben der Geflüchteten und MigrantInnen nicht als wertvoll und schützenswert wahrgenommen wird. Die staatliche und mediale Ignoranz erweist sich in dem NSU-Prozess als „herrschaftserhaltende Strategie", die strukturell ermöglicht und legitimiert wurde. Die Auseinandersetzung mit der rassistischen Terrorserie bleibt bis heute defizitär, was die post-nazistischen Kontinuitäten beim staatlichen Umgang mit rechtem Terror offenlegt.
Während der NSU über Jahre hinweg ungestört weitergemordet hat, wurde im Rahmen der Ermittlungen nicht die rechtsextreme Szene, sondern der Familien- und Freundeskreis der NSU-Opfer, ausländische kriminelle Banden, ausländische politische Organisationen oder die internationale Drogen- und Schutzgeldmafia verdächtigt. Es handelt sich sich also um eine mehrfache, auf Rassismus basierende Rechtsverletzung: erstens durch die rassistisch motivierten Morde und Anschläge und zweitens durch die sekundäre Viktimisierung im Rahmen der Ermittlungen. In der Operativen Fallanalyse des Landeskriminalamts Baden-Württemberg wurde folgendes festgehalten: „Es handelt sich nicht um spontane Handlungen aus einem affektiv begründeten Impuls heraus. (...) Vor dem Hintergrund, dass die Tötung von Menschen in unserem Kulturraum mit einem hohen Tabu belegt ist, ist abzuleiten, dass der Täter hinsichtlich seines Verhaltenssystems weit außerhalb des hiesigen Normen- und Wertesystems verortet ist." Diese Aussage ist der aussagekräftigste Beweis für die Ethnisierung und Exterritorialisierung der Morde. Obwohl die Angehörigen der Opfer mehrmals ihren Verdacht auf rechtsextremen Terror deutlich machten, wurde dieser Aspekt von den Ermittlern ignoriert und der Fokus auf die eigene Familie bzw. auf kriminelle Milieus gelegt.
Der NSU hat somit mit seiner terroristischen Strategie des Mordens mehrere Ziele erreicht: das Begehen von mehreren rassistisch motivierten Morden, die Verbreitung von Angst und Schrecken bei den Hinterbliebenen und in der migrantischen Community. Zudem haben sie rassistische Vorurteile in der Mehrheitsgesellschaft bestärkt und Solidarität verhindert.
Der NSU-Komplex endet nicht mit dem Urteil des Münchener Oberlandgerichts. Das Urteil gegen die Angeklagten und das Verdammen der rassistischen Sprache seitens der Sprachkritiker reicht nicht aus, die rassistisch motivierte Mordserie aufzuarbeiten. Die sprachliche Ausgrenzung der „Döner-Toten" machte sie zu Anderen, die nicht als Bestandteil der deutschen Gesellschaft akzeptiert wurden, sodass ein Aufschrei ausblieb. Der Tod, der zu „Fremden" erklärten Opfern des NSU-Terrors erfährt in der Mehrheitsgesellschaft nach wie vor eine mangelnde Solidarität und Sensibilität, was medial und strukturell untermauert und legitimiert wird. Der Umgang mit dem NSU-Terror hat bewiesen, dass selbst rassistisch motivierte Mordtaten, sowohl von den Politikern als auch von breiten Teilen der Gesellschaft, ignoriert werden. Diese verantwortungslose und unsolidarische Haltung führt ad absurdum und dient als Resonanzboden für rechtsextremen Terror.
Elif Köroğlu promoviert über die Rolle der Massenmedien in Bezug auf den antimuslimischen Rassismus.