EGMR bestätigt belgisches Gesetz zum Verbot von Gesichtsbedeckungen

DAILY SABAH MIT AGENTUREN
ISTANBUL
Veröffentlicht 11.07.2017 00:00
Aktualisiert 11.07.2017 15:06
DPA

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das belgische „Gesichtsschleierverbot" in einem am Dienstag angekündigten Urteil bestätigt.

Das Gericht entschied, dass die Beschränkung den sozialen Zusammenhalt und den „Schutz der Rechte und Freiheiten der Anderen" gewährleiste. Diese seien „in einer demokratischen Gesellschaft notwendig".

Das Gericht lehnte Argumente von drei muslimischen Frauen ab, die den Niqab - einen Schleier, der das Gesicht mit Ausnahme der Augen bedeckt - getragen hatten. Sie beschwerten sich darüber, dass ihr Recht auf Privatsphäre und Gewissensfreiheit ungerechtfertigt verletzt worden war.

Die Verbote wären eine verhältnismäßige Maßnahme, um die sozialen Gegebenheiten des „Zusammenlebens" zu sichern, und es wäre für die Gesellschaft legitim, diese zu bewahren, sagte das Gericht.

Die Entscheidung wurde im Einklang mit einem Urteil des Straßburger Gerichts von 2014 gefällt, damals ging es um französische Rechtsbelange.

Im Jahr 2011 stellte Belgien ein Gesetz vor, das Geldbußen und bis zu sieben Tage Gefängnis für alle vorsieht, die ihr Gesicht an einem öffentlichen Ort bedecken.

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