Fünf mutmaßliche PKK-Mitglieder in Baden-Württemberg angeklagt

DAILY SABAH MIT AFP
ISTANBUL
Veröffentlicht 15.01.2019 00:00
Aktualisiert 17.01.2019 10:29
DPA

Rund neun Monate nach der Entführung eines ehemaligen Mitglieds der Terrororganisation PKK in Baden-Württemberg hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen fünf Verdächtige erhoben.

Den 25- bis 47-Jährigen solle vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Prozess wegen Mitgliedschaft und Unterstützung einer ausländischen Terrororganisation, Freiheitsberaubung und anderer Delikte gemacht werden, teilte die Anklagebehörde am Dienstag in Karlsruhe mit.

Die Angeklagten sollen sich im April des vergangenen Jahres an der Entführung eines PKK-Aussteigers beteiligt haben, bei der das Opfer wiederholt geschlagen und mit dem Tod bedroht wurde. Unter einem Vorwand lockten einige von ihnen das Opfer in einem Waldstück bei Stuttgart in eine Falle und verschleppten ihn mit einem Auto in eine von einem Beschuldigten betriebene Gaststätte im Landkreis Göppingen.

In dem Lokal wurde der Entführte laut Anklage von einem Angeklagten sowie drei maskierten und mit Pistolen bewaffneten Männern über Stunden hinweg "verhört", geschlagen und mit dem Tod bedroht, wenn er nicht weiterhin für die PKK arbeite. Danach wurde er beraubt und im Landkreis Esslingen von seinen Peinigern wieder freigelassen. Über die Eröffnung des Prozesses muss das Oberlandesgericht entscheiden.

Vier Verdächtige waren im Juni festgenommen worden, der fünfte wurde im Juli in Frankreich gefasst und an die deutsche Justiz überstellt. Die Männer sind türkische Staatsbürger, einer hat zusätzlich auch die niederländische Staatsangehörigkeit.

Die PKK wird von der Türkei, den USA und der EU als Terrororganisation eingestuft. Die marxistisch-leninistisch orientierte Organisation führt seit ihrer Gründung im Jahr 1978 einen bewaffneten Kampf gegen befeindete Gruppen und den türkischen Staat. Hauptziel ist eine Abspaltung von der Türkei und die Errichtung einer ideologischen Selbstverwaltung auf türkischem Hoheitsgebiet. Dafür setzt die PKK hauptsächlich terroristische Mittel ein. Ihre internationalen Ableger verfolgen ähnliche Ziele in ihren Ursprungsländern.

Die PKK ist seit 1993 in Deutschland verboten, dennoch ist sie bundesweit nach wie vor aktiv. Mitglieder der Organisation nutzen Europa und insbesondere Deutschland als Rückzugs- und Rekrutierungsgebiet. Laut Bundesverfassungsschutz leben in der Bundesrepublik derzeit etwa 14.000 Anhänger.

Obwohl vom BfV als Schwesterorganisation der PKK bestätigt, sind die „Volksschutzeinheiten" (YPG) und die „Partei der Politischen Union" (PYD) sowie andere PKK-Untergruppen, in Deutschland immer noch nicht verboten.

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