Ex-NPD-Politiker Maik Schneider aus U-Haft entlassen
- DPA, BRANDENBURG
- Jan 04, 2019
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat den ehemaligen NPD-Politiker Maik Schneider aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Gericht begründete die Freilassung mit vermeidbaren Verzögerungen durch die Justiz in dem Verfahren, die sich auf mehr als sechs Monate summiert hätten.
Schneider, ein früherer NPD-Stadtverordneter, saß seit März 2016 in Untersuchungshaft. Im Februar 2017 war Schneider wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt worden.
Im März 2018 kippte der Bundesgerichtshof das Urteil wegen der Befangenheit eines Schöffen. Der Schöffe hatte am ersten Verhandlungstag die Äußerungen des Angeklagten zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen als "Quatsch" bezeichnet. Im Juni 2018 lag die Akte dann wieder im Landgericht. Vier Monate später, am 10. Oktober, begann der Prozess dann von Neuem und sollte eigentlich am 19. Dezember zu Ende gehen.
Schneider wird für den Anschlag auf eine Sporthalle in Nauen im August 2015 verantwortlich gemacht. Die Halle brannte damals komplett nieder. Verletzt wurde niemand. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro. Das Gebäude war als provisorische Flüchtlingsunterkunft vorgesehen. Durch die Geständnisse von Mitangeklagten wurden die Ermittler auf Schneider als Drahtzieher des Brandanschlages aufmerksam. Im ersten Prozess hat er die Tat gestanden. Schneider hatte damals erklärt, er habe die Turnhalle nicht niederbrennen, sondern lediglich als Zeichen des Protests einrußen wollen.
Der Sprecher des Landgerichtes, Sascha Beck, wollte die OLG-Entscheidung am Donnerstag noch nicht kommentieren, denn "wir haben die schriftlichen Gründe noch nicht." Klar sei jedenfalls, dass Schneider, wenn er zum Prozess nicht erscheint, entweder von der Polizei abgeholt oder zur Fahndung ausgeschrieben werde.
Auch auf das nun anstehende zweite Urteil wird sich wohl die lange Verfahrensdauer auswirken, denn sie muss in der Strafe berücksichtigt werden. Im ersten Verfahren hatte der frühere NPD-Stadtverordnete neuneinhalb Jahre als Gesamtstrafe erhalten, davon siebeneinhalb Jahre nur für die Brandstiftung. Eine Sachbeschädigung an einem Auto, die Störung einer Stadtverordnetenversammlung in Nauen und nicht verbüßte Vorstrafen, unter anderem wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte auf einer Demonstration, kamen hinzu.