Verwaltungsgericht: Kiffen verhindert Einstellung in den Polizeidienst
- DAILY SABAH MIT AFP, BERLIN, Deutschland
- Jul 16, 2018
Der Mann argumentierte vor Gericht, er konsumiere keine Drogen und sei deshalb gesundheitlich für den Dienst geeignet. Dagegen entschied das Gericht, die Einstellung in den Vorbereitungsdienst setze die umfassende Eignung eines Bewerbers voraus. Diese habe die Polizeibehörde zu Recht verneint.
So könne Cannabiskonsum die Eignung zum Führen von Polizeiwagen in Zweifel ziehen. Dies zähle aber zu den Aufgaben von Polizisten, weshalb ein solcher Bewerber nicht uneingeschränkt polizeidienstfähig sei, wenn der Konsum weniger als ein Jahr zurückliege. Angesichts der festgestellten Blutwerte sei zudem die Aussage des Mannes, er sei kein Cannabis-Konsument, nicht glaubhaft.
Kritiker halten die Entscheidung für ungerecht, da ähnliches auch für den Alkoholkonsum gilt, was jedoch in der Praxis kein Hindernis für eine Karriere bei der Polizei darstellt. Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland anders als der Besitz legal.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, der Mann kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.