Antimuslimischer Rassismus: Gedenken an Marwa El-Sherbini
- ÜMIT ZEYNEB HAZAR, ISTANBUL
- Jul 13, 2018
Am 1. Juli 2009 ist Marwa El-Sherbini im Dresdener Landgericht aus islamfeindlichen Motiven mit 18 Messerstichen ermordet worden. Neun Jahre sind seit der Ermordung vergangen. Die Zahl antimuslimischer Straftaten nimmt weiterhin zu.
Am 9. Jahrestag ihrer Ermordung fand am Sonntag vor dem Dresdner Landgericht eine Gedenkveranstaltung an Marwa El-Sherbini statt. El-Sherbini war am 01.07.2009 im Dresdner Landgericht aufgrund ihrer muslimischen Identität ermordet worden.
Islamfeindlicher Angriff
Die Pharmazeutin Marwa El-Sherbini lebte mit ihrem Ehemann und dem gemeinsamen Sohn seit 2008 in Dresden. Ihr Ehemann Elwy Ali Okaz war Doktorand am Max-Planck-Institut für molekulare Zellbiologie und Genetik.
Im August 2008 wurde Marwa El-Sherbini, als sie sich mit ihrem Sohn auf einem Spielplatz in Dresden befand, von Alex Wiens als „Islamistin" und „Terroristin" beschimpft. Daraufhin kam es zu einer Anzeige und anschließend zum Prozess.
Nachdem das Amtsgericht Dresden gegen den Angeklagten eine Geldstrafe erließ, legte der Angeklagte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. In der Hauptverhandlung wurde er zu einer höheren Geldstrafe verurteilt. Da Alex Wiens seine islamfeindlichen Aussagen auch in der Hauptverhandlung fortführte, legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Im Rahmen einer Berufungsverhandlung stand der Angeklagte am 01.07.2009 wegen des Vorwurfs der Beleidigung vor dem Landgericht Dresden. Marwa El-Sherbini war als Zeugin eingeladen. Als El-Sherbini nach der Verhandlung den Gerichtssaal verlassen wollte, wurde sie von dem Angeklagten mit 18 Messerstichen ermordet. Zum Zeitpunkt ihrer Ermordung war sie schwanger. Ihr Ehemann, der ihr zur Hilfe eilte, wurde erst durch mehrere Messerstiche des Angeklagten lebensgefährlich verletzt und anschließend von einem Polizisten angeschossen, da er den Ehemann fälschlicherweise für den Täter hielt.
Alex Wiens wurde nach der Mordtat zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.
Ignoranz von Medien und Politik
Beachtung fand die Ermordung in den Medien und in der Politik zunächst keine. Obwohl der Täter offenkundig aus islamfeindlicher Motivation heraus gehandelt hatte, wurde die Tat in den Medien zunächst unkonkret als eine rassistische und ausländerfeindliche Straftat eingestuft. Auf die eigentliche Motivation des Täters wurde somit nicht eingegangen.
Die oftmalige Bezeichnung des Täters als „Ruslanddeutscher" erweckte den Anschein, als würde es sich bei dem Täter um einen Ausländer und bei der Tat um einen Konflikt zwischen zwei „Ausländern" handeln.
Antimuslimische Straftaten in Deutschland
Die Einführung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes im Jahre 2001 wurden antimuslimische Straftaten unter „Hasskriminalität" erfasst. Eine Statistik hierüber konnte demzufolge nicht geführt werden.
Seit 01.01.2017 werden antimuslimische Straftaten gesondert erfasst.