AfD-Vorstand für Rauswurf von Höcke

DPA

Der Bundesvorstand der AfD hat ein Parteiausschlussverfahren gegen den umstrittenen Thüringer Landeschef Björn Höcke beschlossen. Wie die Parteispitze mitteilte, erhielt ein entsprechender Antrag in einer Telefonkonferenz die erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Höcke selbst kritisierte die Entscheidung: Er habe sie «mit Bedauern und in tiefer Sorge um die Einheit der Partei zur Kenntnis genommen», teilte er in Erfurt mit. «Dem Verfahren vor der parteiinternen Schiedsgerichtsbarkeit sehe ich gelassen entgegen.»

Begründet wurde der Schritt mit Höckes Rede zum deutschen Geschichtsverständnis, die der am 17. Januar in Dresden gehalten hatte. Darin hatte er eine «erinnerungspolitische Wende um 180 Grad» gefordert und beklagt, die positiven Elemente der deutschen Historie würden im Vergleich zu den Gräueltaten der Nazi-Zeit nicht genügend beachtet. Er sei überzeugt, weder gegen die Satzung noch die Grundsätze der Partei verstoßen zu haben, betonte Höcke nun.

Über den hatte zuerst die «Huffington Post» berichtet. Zu den Vorstandsmitgliedern, die in Höckes Äußerung ein parteischädigendes Verhalten sehen, zählen AfD-Chefin Frauke Petry und die Spitzenkandidatin der baden-württembergischen AfD für den Bundestag, Alice Weidel. Petry hatte erst vor wenigen Tagen in Thüringen gesagt, die AfD werde Höckes Weg nicht gehen. Es gebe in der Partei eine große Mehrheit, die «diese Art der Artikulation» ablehne.

Der zweite Parteivorsitzende, Jörg Meuthen, stimmte nach eigenen Worten gegen das Ausschlussverfahren. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Ich glaube nicht, dass dieses Verfahren aussichtsreich ist, und ich halte es auch nicht für richtig, obwohl diese Rede wirklich sehr daneben war.»

Auch der Vizevorsitzende Alexander Gauland hat gegen Höckes Ausschluss gestimmt. Höcke habe «an keiner Stelle die Ordnung der Partei verletzt», sagte er dem MDR. Man solle eine Spaltung der Partei ebenso vermeiden wie eine Abspaltung - und «das wäre eine», erklärte Gauland.

Über den Antrag auf Parteiausschluss muss zunächst das Landesschiedsgericht des AfD-Landesverbandes Thüringen befinden. In zweiter Instanz wäre das Bundesschiedsgericht zuständig. Im Bundesschiedsgericht sind etliche Anhänger des rechtsnationalen Flügels der AfD vertreten, den Höcke zusammen mit Vorstandsmitglied André Poggenburg gegründet hatte. Das Schiedsgericht hatte zuletzt mehrere Entscheidungen des Bundesvorstandes gekippt. Dazu zählten die von der Parteispitze geforderte Auflösung des saarländischen Landesverbandes wegen Kontakten in rechtsradikale Kreise und ein generelles Verbot von Auftritten der AfD-Politiker bei Veranstaltungen des islamfeindlichen Pegida-Bündnisses.

Direkt nach dem Auftritt Höckes in Dresden hatte die Parteispitze «Ordnungsmaßnahmen» gegen Höcke beschlossen, ohne diese jedoch konkret zu benennen. «Die Maßnahme erfolgte nach eingehender juristischer Prüfung und politischer Bewertung der Rede Björn Höckes vom 17. Januar 2017 in Dresden», teilte die AfD nun mit.

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